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Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines
Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertrebern
unter anderem dann,wenn ein neues gleichartiges Gerät,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an
einen Endnutzer abgegeben wird.Wenn ein neues Gerät
an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das
gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen
Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für
Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1
ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte
“ oder „Großgeräte“ (letztere mitmindestens einer äußeren
Abmessung über 50 Zentimeter).Zu einer entsprechenden
Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss
eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die
Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei
Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines
neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und
zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.