Torus SG
DOSG0040
25.02.2013
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1. Standort
1.1 Lage zu Gebäuden
Die Baugrube darf einen Mindestabstand zu Gebäuden nicht unterschreiten, siehe Kapitel
3, Bild 1. Der Tank darf nur überbaut werden, wenn die auftretenden Lasten nicht höher
sind als die Verkehrslasten.
1.2 Verkehrsverhältnisse
Belastungsklasse A15 (z.B. Fußgänger, Radfahrer): keine besondere Ausstattung nötig.
Belastungsklasse B (PKW, Kleinbus, max. Achslast 2,2 To). Mindestabstand
Tankoberseite zur Erdoberfläche: 600 mm. Weitere Hinweise in der Technischen
Dokumentation zum Profi-Tankdom DN 300.
1.3 Bodenverhältnisse
Die Tanks dürfen maximal bis zur Tankoberseite („Schulterhöhe“; siehe Abbildungen
unter Kapitel 4) in Grund-/bzw. Schichtenwasser eintauchen. Dabei muss die
Erdüberdeckung mindestens halb so hoch sein wie die Eintauchtiefe ins Grund- /
Schichtenwasser (Auftriebssicherung).
Bei suspendiertem („verflüssigtem“) Lehmboden darf die Eintauchtiefe nicht mehr als 150
mm betragen.
1.4 Hanglage
Das Gelände ist auf Rutschungsgefahr des Erdreichs zu prüfen (DIN 1054 Ausgabe
1/2003, E DIN 4084 Ausgabe 11/2002) und gegebenenfalls mit einer Stützkonstruktion
(z.B. einer Mauer) zu stabilisieren. Informationen dazu gibt es bei örtlichen Behörden und
Baufirmen.
1.5 Baugrubengestaltung
Steife, „stichfeste“ Böden: bis 1,75 m Tiefe der Baugrube (Maß A3 in Bild 2 sowie 15a, b
unter Kapitel 3) kein Böschungswinkel erforderlich. Der Arbeitsraum sollte so breit sein,
dass die Verdichtung des Verfüllmaterials möglich ist (200 mm in Bild 2 unter Kapitel 3).
Bei größeren Tiefen als 1,75 m sind 500 mm Arbeitsraum einzuhalten; der Tank sollte
mindestens 300 mm dick mit Verfüllmaterial ummantelt werden (Kapitel 3 Bild 15b).
Bei lockeren Böden (Grobsand, Kies) gelten obige Angaben schon ab 1,25 m
Baugrubentiefe (Kapitel 3 Bild 15a).
Auch bei den Arbeitsraumbreiten von 500 mm gelten die unter Kapitel 3 in den Bildern 3
bis 13 dargestellten Installationsschritte und die Abbildungen 14 sowie 15 a, b.
1.6 Weitere Kriterien
Vorhandene Leitungen, Rohre, Vegetation sowie andere Besonderheiten sind so zu
berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen und Gefährdungen vermieden werden. Die
Erdüberdeckung ab Tankschulter (Kapitel 4) darf maximal 1,5 m betragen.
2. Installation unterirdisch
2.1 Verfüllmaterial am Tank
Bettung / Umhüllung: Kapitel 3
Das Verfüllmaterial muss gut verdichtbar und wasserdurchlässig sein, eine feste Packung
bilden und darf die Tankoberfläche nicht beschädigen. Wenn das Verfüllmaterial
scharfkantige und/oder spitze Bestandteile enthält, ist die Tankwand durch eine
Sandumhüllung zu schützen.
2.1.1
Sand- Kiesgemische
(SW und GW nach DIN 18196 und ENV 1046) sind die
günstigsten Verfüllmaterialien, da sie bei sehr geringen Feinkornanteil (Feinkorn: unter Ø
0,06mm) eine über mehrere Korngrößenbereiche verlaufende Körnungslinie aufweisen.
Bei der Bezeichnung der Gemische gibt die erste Zahl die Maschenweite (vereinfacht Ø)
des kleinsten Korns an und die zweite die des größten Korns: z.B. 0/32; 2/16; 2/8; 2/32;
4/16. Welche Gemische wo lieferbar sind, hängt stark von den regionalen Kieswerken ab.