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KABELBEFESTIGUNG
Alle an der Klemmleiste 10 (Abb. 1) angeschlossenen Kabel müssen gemaß untenstehendem Übersichtsschema in
die entsprechenden Kabeldurchgangsstutzen 12 (Abb. 1) eingeführt werden.
1 Einphasenspeisung.................................. Stutzen Pg 13,5
2 Regelungsthermostat............................... Stutzen Pg 13,5
3 Mindestgasdruckwächter ......................... Stutzen Pg 13,5
4 Gasarmaturen .......................................... Stutzen Pg 13,5
5 Thermostat II Stufe................................... Stutzen Pg 13,5
6 vorgestanzte Öffnung
Eventuelle weitere Anzeigen oder Steuerungen können mit der Brennerklemmleiste verbunden werden, indem man
die Metallabdeckungen der vorgestanzten Öffnungen entfernt und einen normalen Kabeldurchgangsstutzen zum
Einführen und Befestigen der Kabel anbringt.
Damit der Schutzgrad IP 40 gemäß EN 60529 gewährleistet ist, müssen die Kabeldurchgangdstutzen von eventuell
ungenutzten Stutzen mit entsprechenden Abdeckungen verschlossen werden.
BEMERKUNGEN
• Nulleiter nicht mit der Phase verwechseln (Steckdosen-Stecker Verbindungen vermeiden).
• Eine ordnungsgemäße Erdung vornehmen.
• Überprüfen, ob der Brenner abschaltet, indem man den Kesselthermostat öffnet und ob eine Störabschaltung
stattfindet, wenn man die Photozelle verdunkelt.
ACHTUNG
Beim Schließen des Brenners auf den zwei Führungen ist es empfehlenswert, das Hochspannungskabel nach
außen zu ziehen.
ELECTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT
Nach Richtlinie 89/336/EWG (Radiostörungen)
D1948
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