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V0815
LBM
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Bestimmungsgemässen Verwendung
• Der Maschine darf nur zur Bearbeiten von Holz verwendet werden. Die Bearbeitung von
anderen Materialen ist niet erlaubt.
• Die machine darf nur unter Verwendung der für die verschiedenen Arbeitsgänge vorgesehenen
Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden.
• Um die Einhaltung der angegebener Staubemisionswerte gewährleisten zu können, darf die
Maschine nur mit einer Absaugeeinrichtung, die so stark ist dass an der Anschlusstelle eine
Luftgeschwindigkeit von mindestens 20m/sec erreicht wird, verwendet werden.
Verbotene Arbeitstechniken
- Fräsarbeieten aller Art ohne Fräseanschlag mit reinen Fräswerkzeugen
- Schleifen von Metallteile.
Latente Risiken
Die hauptsächlichen Gefahren die an einer Bohrmaschine auftreten können sind:
- unbeabsichtigten Kontakt der Hände mit dem rotierenden Werkzeug
- Kippen des Werkstückes durch unzureichende Werkstückauflage
- Kontaktgefahr mit der drehenden Hobelwelle
Trotz Verwendung der entsprechenden Schutzvorrichtungen und Einhaltung der speziellen
Unfallverhütungsvorschriften bleiben bei Verwendung der Maschine folgende Restrisiken bestehen:
- Gehörschädigung durch Lärmbelästigung
- Unfallgefahr im nicht abgedeckten Schneidebereich des rotierenden Werkzeuges
- Verletzungsgefahr beim Werkzeugwechsel
- Quetschen der Finger
- Gesundheitsrisiko durch die beim Arbeiten auftretende Staubbelastung(Eichen- und
Buchenstaub)
- Gefährdung durch Rückschlag
- Gefährdung durch das Wegschleudern von Werkstücken oder Teilen davon
Lärm Emissionswerte
Die nach ISO 7960-Anhang D – ermittelten Arbeitsplatz bezogenen Lärm Emissionswerte betragen an
der Werkstückaafgabe der Maschine:
Langlochbohren:
Schalldruck
67,9 Db (A)
Schalleistung
73,3
Db
(A)
Der Höchstwert von 130 dB (A) wurde in keinem Fall überschritten.
Die Verwendung von Gehörschutz wird empfohlen.
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