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Wichtige Hinweise
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Wichtige Hinweise
1.11 Batterien und Akkumulatoren/Zellen
1. Zellen dürfen nicht zerlegt, geöffnet oder zerkleinert
werden.
2. Zellen oder Batterien dürfen weder Hitze noch Feuer
ausgesetzt werden. Die Lagerung im direkten Sonnen-
licht ist zu vermeiden. Zellen und Batterien sauber und
trocken halten. Verschmutzte Anschlüsse mit einem
trockenen, sauberen Tuch reinigen.
3. Zellen oder Batterien dürfen nicht kurzgeschlossen
werden. Zellen oder Batterien dürfen nicht gefahr-
bringend in einer Schachtel oder in einem Schubfach
gelagert werden, wo sie sich gegenseitig kurzschließen
oder durch andere leitende Werkstoffe kurzgeschlos-
sen werden können. Eine Zelle oder Batterie darf erst
aus ihrer Originalverpackung entnommen werden,
wenn sie verwendet werden soll.
4. Zellen und Batterien von Kindern fernhalten. Falls eine
Zelle oder eine Batterie verschluckt wurde, ist sofort
ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
5. Zellen oder Batterien dürfen keinen unzulässig starken,
mechanischen Stößen ausgesetzt werden.
6. Bei Undichtheit einer Zelle darf die Flüssigkeit nicht
mit der Haut in Berührung kommen oder in die Augen
gelangen. Falls es zu einer Berührung gekommen ist,
den betroffenen Bereich mit reichlich Wasser waschen
und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
7. Werden Zellen oder Batterien unsachgemäß ausge-
wechselt oder geladen, besteht Explosionsgefahr. Zel-
len oder Batterien nur durch den entsprechenden Typ
ersetzen, um die Sicherheit des Produkts zu erhalten.
8. Zellen oder Batterien müssen wieder verwertet werden
und dürfen nicht in den Restmüll gelangen. Akkumula-
toren oder Batterien, die Blei, Quecksilber oder Cad-
mium enthalten, sind Sonderabfall. Beachten Sie hierzu
die landesspezifischen Entsorgungs- und Recycling-
Bestimmungen.
Werden die Hinweise zu Batterien und Akkumulatoren/Zellen
nicht oder unzureichend beachtet, kann dies Explosion, Brand
und/oder schwere Verletzungen von Personen, unter Umständen
mit Todesfolge, verursachen. Die Handhabung von Batterien und
Akkumulatoren mit alkalischen Elektrolyten (z.B. Lithiumzellen)
muss der EN 62133 entsprechen.
1.12 Produktentsorgung
Das ElektroG setzt die folgenden EG-Richtlinien um:
❙2002/96/EG (WEEE) für Elektro- und Elektronikaltgeräte
und
❙2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektronikgeräten
(RoHS-Richtlinie).
Am Ende der Lebensdauer des Produktes darf dieses Pro-
dukt nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Auch die Entsorgung über die kommunalen Sammelstellen
für Elektroaltgeräte ist nicht zulässig. Zur umweltscho-
nenden Entsorgung oder Rückführung in den Stoffkreislauf
übernimmt die ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG die
Pflichten der Rücknahme- und Entsorgung des ElektroG
für Hersteller in vollem Umfang.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Servicepartner vor Ort, um
das Produkt zu entsorgen.
Abb. 1.4: Produktkennzeichnung nach EN
50419
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