2
Änderungen vorbehalten
Allgemeine Hin-
Allgemeine Hinweise zur CE-Kennzeichnung
HAMEG Messgeräte erfüllen die Bestimmungen
der EMV Richtlinie. Bei der Konformitätsprüfung
werden von HAMEG die gültigen Fachgrund- bzw.
Produktnormen zu Grunde gelegt. In Fällen, wo
unterschiedliche Grenzwerte möglich sind, werden von
HAMEG die härteren Prüfbedingungen angewendet.
Für die Störaussendung werden die Grenzwerte für den
Geschäfts- und Gewerbebereich sowie für Kleinbetriebe
angewandt (Klasse 1B). Bezüglich der Störfestigkeit
finden die für den Industriebereich geltenden Grenzwerte
Anwendung. Die am Messgerät notwendigerweise
angeschlossenen Mess- und Datenleitungen beeinflussen
die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte in
erheblicher Weise. Die verwendeten Leitungen sind
jedoch je nach Anwendungsbereich unterschiedlich.
Im praktischen Messbetrieb sind daher in Bezug auf
Störaussendung bzw. Störfestigkeit folgende Hinweise
und Randbedingungen unbedingt zu beachten:
1. Datenleitungen
Die Verbindung von Messgeräten bzw. ihren Schnitt-
stellen mit externen Geräten (Druckern, Rechnern, etc.)
darf nur mit ausreichend abgeschirmten Leitungen
erfolgen. Sofern die Bedienungsanleitung nicht
eine geringere maximale Leitungslänge vorschreibt,
dürfen Datenleitungen (Eingang/Ausgang, Signal/
Steuerung) eine Länge von 3m nicht überschreiten
und sich nicht außerhalb von Gebäuden befinden.
Ist an einem Geräteinterface der Anschluss mehrerer
Schnittstellenkabel möglich, so darf jeweils nur eines
angeschlossen sein. Bei Datenleitungen ist generell auf
doppelt abgeschirmtes Verbindungskabel zu achten.
2. Signalleitungen
Messleitungen zur Signalübertragung zwischen Mess-
Stelle und Messgerät sollten generell so kurz wie
möglich gehalten werden. Falls keine geringere Länge
vorgeschrieben ist, dürfen Signalleitungen (Eingang/
Ausgang, Signal/Steuerung) eine Länge von 1m nicht
erreichen und sich nicht außerhalb von Gebäuden
befinden. Alle Signalleitungen sind grundsätzlich als
abgeschirmte Leitungen (Koaxialkabel - RG58/U) zu
verwenden. Für eine korrekte Masseverbindung muss
Sorge getragen werden. Bei Signalgeneratoren müssen
doppelt abgeschirmte Koaxialkabel (RG223/U, RG214/U)
verwendet werden.
3. Auswirkungen auf die Geräte
Beim Vorliegen starker hochfrequenter elektrischer oder
magnetischer Felder kann es trotz sorgfältigen Mess-
aufbaues über die angeschlossenen Kabel und Leitungen
zu Einspeisung unerwünschter Signalanteile in das Gerät
kommen. Dies führt bei HAMEG Geräten nicht zu einer
Zerstörung oder Außerbetriebsetzung. Geringfügige
Abweichungen der Anzeige – und Messwerte über die
vorgegebenen Spezifikationen hinaus können durch die
äußeren Umstände in Einzelfällen jedoch auftreten.
A l l g e m e i n e H i n w e i s e z u r C E - K e n n z e i c h n u n g
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hersteller:
HAMEG Instruments GmbH
Industriestraße 6 · D-63533 Mainhausen
Die HAMEG Instruments GmbH bescheinigt die Konformität für das
Produkt:
Bezeichnung:
Dreifach- Netzgerät
Typ:
HM7042-5
❙
mit den Bestimmungen des Rates der Europäischen Union zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
❙
betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb
bestimmter Spannungsgrenzen (2006/95/EG) [LVD]
❙
über die elektromagnetische Verträglichkeit (2004/108/EG) [EMCD]
❙
über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2011/65/EG) [RoHS]
übereinstimmt.
Die Übereinstimmung mit LVD und EMCD wird nachgewiesen durch
die Einhaltung folgender Normen:
EN 61010-1: 04/2015
EN 61326-1: 07/2013
EN 55011: 11/2014
EN 61000-3-2: 03/2015
EN 61000-3-3: 03/2014
EN 61000-4-2: 12/2009
EN 61000-4-3: 04/2011
EN 61000-4-4: 04/2013
EN 61000-4-5: 03/2015
EN 61000-4-6: 08/2014
EN 61000-4-11: 02/2005
EN 61000-6-3: 11/2012
Bei der Beurteilung der elektromagnetischen Verträg-lichkeit wurden
die Störaussendungsgrenzwerte für Geräte der Klasse B sowie die
Störfestigkeit für Betrieb in industriellen Bereichen zugrunde gelegt.
Datum
8.6.2015
Unterschrift
Holger Asmussen
General Manager
Summary of Contents for HM7042-5
Page 15: ...15 Änderungen vorbehalten ...