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DEUTSCH
Mögliche Rechtsverletzungen
Hinweispflicht
Ist eine personelle Identifikation von Personen nicht auszu-
schließen, muss ein Hinweis auf die Webcam an allen Zugangs-
wegen zum Aufnahmebereich gut erkennbar aufgestellt sein.
Der Passant muss zudem darüber informiert werden, dass er
mit dem Betreten des Aufnahmebereichs seine Einwilligung
zur Aufnahme der Bilder erteilt und dass er im Falle der
Verweigerung seiner Einwilligung die Aufnahme vermeiden
kann, indem er den Bereich nicht betritt. Hierbei ist auf die
Konformitätserklärung – Freiwilligkeit der Erklärung zu achten.
Befindet sich die Fotofalle an einer Stelle, die der Betroffene
passieren muss, um zu seinem Ziel zu gelangen (z.B. Eingang
von einer Sehenswürdigkeit), so liegt mangels Freiwilligkeit
keine wirksame Einwilligung vor.