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8. Garantieerklärung
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt der Hersteller eine
Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr (in Deutschland 2
Jahre). Garantiebeginn ist das Verkaufsdatum des Gerätes an den Endverbraucher. Die
Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler
zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von einem autorisierten Kundendienst durchge-
führt werden. Um Ihren Garantieanspruch geltend zu machen ist der Original-Verkaufsbeleg
(mit Verkaufsdatum) beizufügen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
P
Normaler Verschleiß
P
Unsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Gerätes, nicht zugelassene
Zubehörteile
P
Beschädigung durch Fremdeinwirkungen, Gewaltanwendung oder durch Fremdkörper
P
Schäden die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen, z.B. Anschluss
an eine falsche Netzspannung oder Nichtbeachtung der Montageanleitung
P
Komplett oder teilweise demontierte Geräte
DE