37
00 477 6240 - 09/2017 - PN - Italy
DEUTSCH
Heizofen nähern bzw. damit spielen wollen.
1.11
TECHNISCHER KUNDENDIENST
Die Fa. PALAZZETTI ist dazu in der Lage, jedes
technische Problem bezüglich der Benutzung oder der
Wartung während der gesamten Lebensdauer des Geräts
zu lösen.
Unser Firmensitz teilt Ihnen gerne mit, wo sich die
QlFKVWJHOHJHQHEHIXJWH.XQGHQGLHQVWVWHOOHEH¿QGHW
1.12
ERSATZTEILE
Ausschließlich Original-Ersatzteile verwenden.
Vor dem Austausch gewisser Bestandteile nicht erst
abwarten, bis sie komplett abgenutzt sind.
Wird ein verschlissener Bestandteil vor seinem kompletten
Kaputtgehen ersetzt, können Unfälle, die eben auf das
plötzliche Kaputtgehen von Teilen zurückzuführen sind
und schwere Personen- und Sachschäden verursachen
könnten, vermieden werden.
Die regelmäßigen Kontrollen zur Instandhaltung laut
Kapitel „WARTUNG UND REINIGUNG” durchführen.
1.13
TYPENSCHILD
Das Typenschild auf dem Ofen geklebt beinhaltet
alle wichtigen Daten des Apparats einschließlich der
Angaben des Herstellers, der Seriennummer und des
Kennzeichens
.
Ist auf der Rückwand oder am Unterteil des Heizofens
untergebracht.
1.14
LIEFERUNG DES HEIZOFENS
Der Heizofen wird einwandfrei im Karton verpackt und auf
HLQHP+RO]SRGHVW¿[LHUWJHOLHIHUWZRGXUFKGHU7UDQVSRUW
mittels Hubstapler oder andere Mittel möglich ist.
Im Heizofen wird folgendes Material mitgeliefert:
•
Installations-, Gebrauchs- und Wartungsanleitung
• Schutzhandschuh;
• Verbrennungsluftkragen
• Ästhetischer
Griff
1.7
GRUNDLEGENDE EINGEHALTENE
UND EINZUHALTENDE
UNFALLVERHÜTUNGSNORMEN
1. Richtlinie 89/391/EWG: “Durchführung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer
bei der Arbeit”.
2.
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 9. März 2011
zur Festlegung harmonisierter Bedingungen
für die Vermarktung von Bauprodukten und zur
Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates.
3. Richtlinie 85/374/EWG: “zur Angleichung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte
Produkte”.
1.8
GEWÄHRLEISTUNG
Damit der Benutzer die gesetzliche Garantie laut
Richtlinie 1999/44/EG beanspruchen kann, hat er die
Anweisungen dieses Handbuchs gewissenhaft zu
befolgen und insbesondere:
•
immer innerhalb der Betriebsgrenzen des Heizofens
vorzugehen;
•
die Wartung regelmäßig und sorgfältig auszuführen;
•
nur Personen mit den geeigneten Kapazitäten und
Befähigungen bzw. zu diesem Zweck geschulte
Personen mit der Heizofenbedienung zu beauftragen.
Das fehlende Einhalten der Anweisungen dieses
Handbuchs führt zum unverzüglichen Garantieverfall.
1.9
HAFTBARKEIT DES HERSTELLERS
Der Hersteller lehnt in folgenden Fällen jede direkte oder
indirekte zivil- und strafrechtliche Haftung ab:
-
Nicht konform mit den im Aufstellungsland gültigen
Bestimmungen und den Sicherheitsrichtlinien
erfolgte Installation;
-
Fehlendes Einhalten der im Handbuch enthaltenen
Anweisungen;
- Installation durch nicht qualifiziertes bzw. nicht
geschultes Personal;
- Nicht mit den Sicherheitsrichtlinien konformer
Gebrauch;
- Nicht vom Hersteller befugte Änderungen und
Reparaturen am Gerät;
- Einsatz von Nicht-Originalersatzteilen oder nicht
VSH]L¿VFK IU HL]RIHQPRGHOO JHHLJQHWHQ
Ersatzteilen;
-
Mangelnde Wartung;
-
Außerordentliche Geschehen.
1.10
EIGENSCHAFTEN DES ANWENDERS
Bei dem Benutzer des Heizofens sollte es sich um
eine erwachsene und verantwortungsbewußte Person
handeln, mit den nötigen technischen Kenntnissen
zur regelmäßigen Wartung der mechanischen und
elektrischen Bestandteile des Heizofens zugelassen
werden.
Sicherstellen, dass sich keine Kinder dem betriebenen