ELSA
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Die
Sabre
ELSA
Serviceanleitung enthält
Detailinformationen über den
Wartungsplan. Kopien dieser
Veröffentlichung können nur von
registrierten Inhabern eines gültigen
Zertifikats angefordert werden.
Informationen über Schulungskurse und
Angebote für einen Service-Vertrag
können vom
Sabre
Vertriebshändler oder
von den
Training and Technical
Support Services
angefordert werden.
Siehe Kontaktinformationen auf der
vorherigen Seite.
1.5 GARANTIE-
BESTIMMUNGEN
Für die in den Betriebsstätten des
Unternehmens in Skelmersdale und
Vaasa hergestellten Produkte gewährt
das Unternehmen eine Garantie von 12
Monaten (wenn nicht ausdrücklich anders
lautend vereinbart) auf die verwendeten
Teile und die Verarbeitung;
Rücksendungen unter Beachtung der
Garantiebestimmungen innerhalb dieses
Zeitraumes sind zulässig. Die
Garantiezeit beginnt mit dem Datum des
Kaufes durch den Endnutzer.
Das Unternehmen übernimmt die
Garantie dafür, dass diese Produkte zum
Zeitpunkt der Auslieferung weder
Material- noch Fertigungsmängel
aufweisen. Jeder Garantieanspruch
gegenüber dem Unternehmen erlischt bei
vorsätzlicher Beschädigung,
Fahrlässigkeit, unüblichen
Arbeitsbedingungen, Nichteinhaltung der
ursprünglichen Betriebsanleitung/
Gebrauchsanweisung des Herstellers,
unsachgemäßem Gebrauch und bei
Modifikationen bzw. Reparaturen durch
Personen, die nicht vom Unternehmen
ermächtigt sind.
Sofern Ansprüche während der
Garantiezeit geltend gemacht werden,
muss das Kaufdatum belegt werden. Von
allen Mängelrügen während der
Garantiezeit müssen die
Kundendienstabteilungen
von
SCOTT
in Kenntnis gesetzt werden, und die
Abwicklung muss gemäß den
Bestimmungen über die Rücksendung
von Waren erfolgen.
1.6 TRANSPORT
Es ist absolut unerläßlich, daß
ELSA
Atemschutzgeräte in geeigneter
Verpackung transportiert werden. Es ist
den nationalen Bestimmungen und
Regelwerken über den Transport von
Druckbehältern (Druckluftflaschen) Folge
zu leisten.
Auch wenn Gefahrgutverordnungen
(Straßenverkehr) vordringlich den
Transport toxischer, entflammbarer und
ätzender Gase abdecken, so sollten
diese Bestimmungen auch beim
Straßentransport von
ELSA
Atemschutzgeräten mit befüllten
Druckluftflaschen beachtet werden.
Nach dem Transport sind entsprechende
Prüfungen an
ELSA
Geräten
durchzuführen, um sicher zu stellen,
dass:
•
Beutel und Manometer unversehrt
sind.
•
die Eingriffssicherungen unversehrt
sind.