ELSA
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9.
Kontrollieren, daß ein
kontinuierlicher Luftstrom in die Haube
eintritt.
10. Normal atmen. GEFAHREN-
BEREICH SOFORT VERLASSEN.
11. Nach Verlassen der Gefahren-zone
werden die Daumen unter die
Nackenabdichtung geschoben und die
Haube wird abgesetzt.
12. Wenn die Flasche fast entleert ist,
ertönt ein akustisches Warnsignal
(Signalpfeife). Nach dem hierdurch
angezeigten Zeitpunkt steigt die
Kohlendioxid-Konzentration unter der
Haube an. Die Haube muß - so bald dies
sicher möglich ist - entfernt werden.
13. Nach einer Verwendung des
Geräts muß es zur Durchführung von
Wartungsarbeiten und zum erneuten
Befüllen der Druckluftflasche
weitergeleitet werden.
4. PLANMÄSSIGE
WARTUNG
4.1 VERANTWORTUNG
UND
ZUSTÄNDIGKEIT FÜR
WARTUNGSARBEITEN
Auf Träger bezogene Optionen:
•
Keinerlei Wartung durch den
Träger.
•
Träger nimmt tägliche (oder
monatliche) Kontrollen vor.
•
Träger nimmt tägliche (oder
monatliche) Kontrollen vor, reinigt
das Gerät und bereitet es nach
einer Verwendung für den erneuten
Einsatz vor.
Der Sicherheitsbeauftragte der Firma wird
darüber informieren, welches der
genannten Verfahren zutrifft.
Nicht vom Träger vorgenommene
Wartungsarbeiten müssen an eine
ordnungsgemäß ausgestattete und
qualifizierte Organisation übertragen
werden.
Wartungsarbeiten dürfen NUR von
geschulten und hiermit durch eine
qualifizierte und zuständige Fachkraft
beauftragten Personen durchgeführt
werden.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass
ELSA
Geräte einmal jährlich einem
Funktionstest zu unterziehen sind, um
sicher zu stellen, dass eine ungehinderte
Luftzufuhr von der Druckluftflasche in die
Haube erfolgt. Diese Überprüfung darf
nur von Personen vorgenommen werden,
die einen formellen Schulungskurs
absolviert haben und in Besitz eines
gültiges Zertifikat sind, das sie zur
Wartung und Reparatur von
Fluchtgeräten der Marke
Scott Health
and Safety Limited
berechtigt.
4.2 ROUTINEMÄSSIGE
ÜBERPRÜFUNGEN
Es ist absolut unerläßlich, daß alle
Atemschutzgeräte für die Selbstrettung
einmal monatlich überprüft werden.
Darüber hinaus müssen an Träger
ausgehändigte Geräte bei ihrer Ausgabe