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Die Vibrationsmassage, Sprudelmassage und die Wassertemperierung werden gleichzeitig gestartet.
Massageaufsatz
Der Massageaufsatz in der Mitte sorgt für eine angenehme Massage der Füße und fördert die Durch-
blutung. Dieser kann zu Reinigungszwecken abgenommen werden.
Hinweis
• Durch die Massage eines bestimmten Punktes auf der Fußsohle können die jeweiligen Organe
des Körpers beeinflusst werden. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vor der Punktreflexzonen-
Massage durch Literatur und den Arzt zu informieren, um den für Sie gewünschten Effekt zu
erzielen.
• Unter der Fußauflage ist eine Heizung eingebaut. Warmes Wasser kann durch die zugeschal-
tene Heizung einige Zeit warm gehalten werden. Zum Aufheizen von kaltem Wasser ist die
Heizung nicht geeignet. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, wird eine Massagedauer von
max. 40 Minuten empfohlen.
Nach der Benutzung leeren Sie das Wasser über die schmale Ausgussöffnung [8] des Fußbades aus.
8. Reinigung und Pflege
Nach Gebrauch spülen Sie das Gerät mit Leitungswasser aus.
Sie können das Sprudel-Massage Fußbad mit einem milden Haushaltsreiniger (nichtschäumend)
auswaschen, wie z.B. neutralem Essig.
Um die Luftleitungen zu trocknen, schalten Sie nach der Reinigung die Sprudelstufe ohne Wasser
ca. 10 Sekunden lang an.
Aus der Sprudelleiste austretende Wassertropfen können mit einem Tuch abgewischt werden.
Hinweis
• Achten Sie darauf, dass kein Wasser in das Geräteinnere gelangt!
• Bewahren Sie das Fußbad in der Original-Verpackung an einem trockenen Ort auf.
• Lassen Sie das Gerät nicht über einen längeren Zeitraum offen stehen.
9. Technische Angaben
Versorgung:
220-240 V~, 50-60 Hz, 60 W
Größe:
34,5 x 38,0 x 13,0 cm
Gewicht:
ca. 1,3 kg
10. Entsorgung
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit
dem Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen
Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste
Electrical and Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.