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• Die vom Kompressor angesaugte Luft ist frei von
Beimengungen zu halten, die in der Verdichterpumpe
zu Bränden oder Explosionen führen können.
• Halten Sie beim Lösen der Schlauchkupplung das
Kupplungsstück des Schlauches mit der Hand
fest. So vermeiden Sie Verletzungen durch den
zurückschnellenden Schlauch.
• Bei Arbeiten mit der Ausblaspistole Schutzbrille tragen.
Durch Fremdkörper und weggeblasene Teile können
leicht Verletzungen verursacht werden.
• Mit der Ausblaspistole keine Personen anblasen oder
Kleidung am Körper reinigen. Verletzungsgefahr!
Sicherheitshinweise beim Farbspritzen
• Keine Lacke oder Lösungsmittel mit einem Flammpunkt
von weniger als 55° C verarbeiten. Explosionsgefahr!
• Lacke und Lösungsmittel nicht erwärmen.
Explosionsgefahr!
• Werden gesundheitsschädliche Flüssigkeiten
verarbeitet, sind zum Schutz Filtergeräte
(Gesichtsmasken) erforderlich. Beachten Sie auch die
von den Herstellern solcher Stoffe gemachten Angaben
über Schutzmaßnahmen.
• Die auf den Umverpackungen der verarbeiteten
Materialien aufgebrachten Angaben und
Kennzeichnungen der Gefahrstoffverordnung sind
zu beachten. Gegebenenfalls sind zusätzliche
Schutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere geeignete
Kleidung und Masken zu tragen.
• Während des Spritzvorgangs sowie im Arbeitsraum
darf nicht geraucht werden. Explosionsgefahr! Auch
Farbdämpfe sind leicht brennbar.
• Feuerstellen, offenes Licht oder funkenschlagende
Maschinen dürfen nicht vorhanden sein bzw. betrieben
werden.
• Speisen und Getränke nicht im Arbeitsraum
aufbewahren oder verzehren. Farbdämpfe sind
gesundheitsschädlich.
• Der Arbeitsraum muss größer als 30 m³ sein und es
muss ausreichender Luftwechsel beim Spritzen und
Trocknen gewährleistet sein.
• Nicht gegen den Wind spritzen. Grundsätzlich
beim Verspritzen von brennbaren bzw. gefährlichen
Spritzgütern die Bestimmungen der örtlichen
Polizeibehörde beachten.
• Verarbeiten Sie in Verbindung mit dem PVC-
Druckschlauch keine Medien wie Testbenzin,
Butylalkohol und Methylenchlorid. Diese Medien
zerstören den Druckschlauch.
Betrieb von Druckbehältern
• Wer einen Druckbehälter betreibt, hat diesen in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, ordnungsgemäß
zu betreiben, zu überwachen, notwendige
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen
nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
• Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall erforderliche
Überwachungsmaßnahmen anordnen.
• Ein Druckbehälter darf nicht betrieben werden, wenn
er Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte
gefährdet werden.
• Kontrollieren Sie den Druckbehälter vor jedem Betrieb
auf Rost und Beschädigungen. Der Kompressor
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