2 Sicherheit
DE Betonglättmaschine BEG 90
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1.2 Verwendete Symbole
In dieser Dokumentation werden folgende Symbole
verwendet:
Sicherheitshinweis
Mit diesem Symbol sind Warnungen, Verbote
und Gebote gekennzeichnet, die auf Gefahren
hinweisen und unbedingt beachtet und befolgt
werden müssen.
Zum Teil sind Sicherheitshinweise ergänzt durch
entsprechende Symbole.
Zusätzlicher Hinweis
Mit diesem Symbol sind zusätzliche Informa
tionen gekennzeicnet.
1.3 Haftung und Gewährleistung
Eine Haftung oder Gewährleistung ist in den folgen
den Fällen ausgeschlossen:
— Die Hinweise oder Anweisungen in der Betriebs
anleitung wurden nicht beachtet.
— Die Maschine oder zugehörige Einrichtungen
wurden fehlerhaft bedient.
— Die Wartung wurde unzureichend oder
unsachgemäß durchgeführt.
— Die vorgeschriebenen Ersatzteile wurden nicht
verwendet.
— Die Schutzeinrichtungen wurden nicht benutzt,
verändert oder demontiert.
— Die vorgeschriebenen Anschlusswerte und Um
gebungsbedingungen wurden nicht eingehalten.
Wird die Maschine ohne Abstimmung mit dem Her
steller verändert, haftet dieser nicht für Schäden.
Außerdem erlöschen in diesem Fall sämtliche Garan
tie‐ und Gewährleistungsansprüche.
2 Sicherheit
2.1 Unfallschutz und Sicherheit
Alle Gesetze und Richtlinien (z. B. die geltende Richt
linie zur Abfallbeseitigung), Unfallverhütungsvor
schriften und die allgemein anerkannten sicherheits
technischen Regeln müssen bei Arbeiten an und mit
der Maschine eingehalten werden!
Die nachfolgenden Ausführungen stimmen überein
mit Gesetzen, Richtlinien und Veröffentlichungen wie:
— EU‐Richtlinie Maschinen
— EU‐Richtlinie Produkthaftung
— Gesetz über Technische Arbeitsmittel
— Gesetz über Gerätesicherheit
— Gesetz über Produkthaftung
Die Betriebsanleitung ist für den Bediener sowie für
das Personal zur Wartung, Pflege und Instandset
zung der Maschine und soll zusammen mit der ge
samten Technischen Dokumentation dabei helfen,
— Gefahren abzuwenden
— die bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten
der Maschine zu nutzen
— Ausfallzeiten und Reparaturkosten zu
vermeiden
— die Funktion der Maschine zu erhalten
— die Lebensdauer der Maschine zu erhöhen
Hersteller und Betreiber der Maschine müssen die
Inhalte und Bestimmungen der EU‐Richtlinien beach
ten. Die Wirksamkeit aller Maßnahmen ist grundsätz
lich vom sicherheitskonformen Zusammenwirken aller
Beteiligten, also des Herstellers, des Betreibers und
des Bedienungspersonals abhängig.
2.2 Sicherheitshinweise
Diese Maschine wurde nach neuestem Stand der
Technik und nach anerkannten sicherheitstechni
schen Regeln gebaut. Damit wird größtmögliche Ar
beitssicherheit gewährt. Dennoch können von der
Maschine Gefahren für Personen oder Schäden an
Sachwerten ausgehen.
An der Maschine dürfen nur Personen arbeiten,
die hiermit beauftragt und entsprechend qualifi
ziert sind!
Vor jedem Arbeitseinsatz muss eine allgemeine
Prüfung der Maschine erfolgen! Dabei muss
insbesondere auf beschädigte oder lose Teile
und Verschleiß geachtet werden!
Die Maschine darf nur in technisch einwand
freiem Zustand in Betrieb genommen werden!
Anbauten und Veränderungen an der Maschine,
die die Betriebssicherheit beeinflussen können,
sind verboten!
Wenn an der Maschine Schäden oder Mängel
festgestellt werden, durch die Personen oder
Sachen gefährdet werden können, muss die
Maschine sofort außer Betrieb gesetzt und die
weitere Benutzung bis zur völligen Instandset
zung verhindert werden!
Warnung
Verbot
Gebot
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