2 Sicherheit
DE EU 430 / EU 510
High‐Speed‐Bodenpoliermaschine
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lich vom sicherheitskonformen Zusammenwirken aller
Beteiligten, also des Herstellers, des Betreibers und
des Bedienungspersonals abhängig.
Alle Gesetze und Richtlinien (z. B. die geltende Richt
linie zur Abfallbeseitigung), Unfallverhütungsvor
schriften und die allgemein anerkannten sicherheits
technischen Regeln müssen bei Arbeiten an und mit
der Maschine eingehalten werden!
2.2 Sicherheitshinweise
Diese Maschine wurde nach neuestem Stand der
Technik und nach anerkannten sicherheitstechni
schen Regeln gebaut. Damit wird größtmögliche
Arbeitssicherheit gewährt. Dennoch können von der
Maschine Gefahren für Gesundheit und Leben von
Personen oder Schäden an Sachwerten ausgehen.
An der Maschine dürfen nur Personen arbeiten,
die hiermit beauftragt und entsprechend qualifi
ziert sind!
Wenn an der Maschine Schäden oder Mängel
festgestellt werden, durch die Personen oder
Sachen gefährdet werden können, muss die
Maschine sofort außer Betrieb gesetzt und die
weitere Benutzung bis zur völligen In
standsetzung verhindert werden!
Das für die Maschine zuständige Bedien‐ und
Wartungspersonal muss sicherstellen, dass nie
mand während des Betriebs bzw. der Wartungs
arbeiten in den Gefahrenbereich der Maschine
gelangen kann!
Personen mit Herzschrittmachern dürfen nicht
mit der Maschine arbeiten!
Verletzungsgefahr bei demontierten bzw. nicht
funktionierenden Sicherheitseinrichtungen!
Die Sicherheitseinrichtungen müssen vor Inbe
triebnahme auf Vollständigkeit und Funktionsfä
higkeit geprüft werden!
Sicherheitseinrichtungen müssen während des
Betriebes montiert sein!
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht außer
Funktion gesetzt werden!
Die mit der Maschine zu bearbeitenden Oberflä
chen müssen frei von Hindernissen sein.
Verletzungsgefahr durch drehende Maschinen
teile!
Körperteile und Kleidung können eingezogen
werden!
Mit größter Sorgfalt und Vorsicht vorgehen!
Lebensgefahr durch hohe elektrische
Spannung!
Verletzungsgefahr und Brandgefahr durch
defekte elektrische Leitungen!
Die Maschine darf nur an Stromnetze mit
Fehlerstrom‐Schutzeinrichtung (Typ B) ange
schlossen werden!.
Kupplungen von Netzleitungen
müssen spritzwassergeschützt sein!
Netzleitung und Netzstecker müssen vor der
Inbetriebnahme auf Funktionssicherheit geprüft
werden!
Alle Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen
ausschließlich von einer ausreichend in
formierten und qualifizierten Elektro‐Fachkraft
ausgeführt werden!
Bei Arbeiten mit/an der Maschine dürfen Uhren
und Schmuck (z. B. Ringe, Ohrringe, Ketten)
nicht getragen werden!
Bei Arbeiten an der Maschine (Einrichtung,
Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Reinigung
u.s.w.) muss die Stromversorgung der Maschine
vom Netz getrennt sein
(Den Netzstecker aus der Steckdose ziehen)!
Vergiftungsgefahr durch gesundheitsge
fährdende Stoffe am Arbeitsplatz!
Essen, Trinken und Rauchen sind am
Arbeitsplatz verboten! Nahrungsmittel müssen
immer in Aufenthaltsräumen oder Kantinen ein
genommen werden!
Vor jedem Arbeitseinsatz muss eine allgemeine
Prüfung der Maschine erfolgen! Dabei muss
insbesondere auf beschädigte oder lose Teile
und Verschleiß geachtet werden!
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