6 Konformitätserklärung
DE EU 430 / EU 510
High‐Speed‐Bodenpoliermaschine
9
5.2 Maschine transportieren
Die Maschine darf nur transportiert werden,
wenn sie ausgeschaltet ist und die Polierscheibe
still steht!
Mit der Maschine dürfen keine zusätzlichen
Lasten gehoben werden!
Beim Transport darf das Entriegelungs‐Pedal [7,
Fig. A] nicht betätigt werden!
Verletzungsgefahr durch schwere Last!
Beim Transport müssen die vorgeschriebenen
Grenzwerte für das Heben und Tragen von
Lasten beachtet werden!
Nur Anschlag‐ und Transportmittel verwenden,
die für das Gewicht und die Abmessungen der
Last ausreichend dimensioniert sind! Gewichts
angaben auf der Verpackung bzw. in den Be
gleitpapieren beachten!
Schwebende Last kann fallen oder kippen und
schwere Verletzungen verursachen!
Anheben und Absenken der Last darf nur von 2
Personen durchgeführt werden!
Sicherheitsschuhe tragen!
Schutzhandschuhe tragen!
Last nur soweit wie nötig anheben!
Nicht unter schwebende Lasten treten!
Pendeln der Last vermeiden!
Ausreichenden Sicherheitsabstand halten!
Beim Absenken nicht unter die Last treten oder
greifen!
Mit größter Sorgfalt und Vorsicht vorgehen!
1.
Den Betrieb beenden
(
!
Kapitel 3.3, Seite 7).
2.
Alle losen Teile an der Maschine befestigen.
Die Netzleitung am Führungsbügel aufwickeln
(
!
Fig. C).
3.
entweder (bei kürzeren Strecken):
—
Die Maschine kippen (
!
Kapitel 4.2, Seite
8) und mit den Transporträdern [8, Fig. A]
an den entsprechenden Standort wechseln
und abstellen.
oder (bei längerem/weiterem Transport
):
—
Die Maschine ordnungsgemäß auf dem
Transportmittel befestigen.
Die Maschine muss beim Heben und beim
Transport mit einem Fahrzeug oder entspre
chenden Transportmitteln immer vorschriftsmä
ßig gesichert bzw. mit Spanngurten verzurrt sein!
Bei längerem Transport oder längerer Lagerung
muss die Maschine zum Schutz vor
Verschmutzung abgedeckt werden!
6 Konformitätserklärung
Schwamborn Gerätebau GmbH
Robert‐Bosch‐Straße 8
D‐73117 Wangen
Deutschland
Hiermit erklären wir, dass die Maschine
EU 430 / EU 510
übereinstimmt mit den Bestimmungen der
— Richtlinie 2006/42/EG
Maschinen
— Richtlinie 2004/1 08/EG
Elektromagnetische Verträglichkeit
— Richtlinie 2006/95/EG
Niederspannung
Angewendete harmonisierte Normen:
— EN 292‐1, EN 292‐2, EN 13857
Sicherheit von Maschinen
— EN 60204‐1
Elektrische Ausrüstung von Maschine
— EN 50081‐2/EN 50082‐2/EN 61000‐6‐2
Elektromagnetische Verträglichkeit
Die Inbetriebnahme der geänderten oder erweiterten
Maschine ist solange untersagt, bis festgestellt wurde,
dass die geänderte oder erweiterte Maschine den Be
stimmungen der oben genannten Richtlinien und Nor
men entspricht.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung oder
Erweiterung der Maschine verliert diese Erklärung
ihre Gültigkeit.
Wangen, den 4.3.2016
Eckart Schwamborn, Geschäftsführer
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