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Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere
Batterien gesetzeskonform in Verkehr gebracht werden
und weisen Sie auf nachfolgende Punkte hin:
Zur Vermeidung von Umwelt- und/oder Gesundheitsbe-
lastungen müssen Altbatterien zur geregelten Entsor-
gung an Recyclinghöfen der Kommunen oder über
den Handel zurückgegeben werden. Diese Rückgabe ist
gesetzlich vorgeschrieben und für Sie völlig kostenfrei.
Batterien sollten nur im entladenen Zustand (und bei
Lithium-Batterien/Akkus mit abgeklebten Polen) zur
Entsorgung zurückgegeben werden.
Durch Wiederverwertung von Altbatterien werden
wertvolle Rohstoffe wie Zink, Eisen, Nickel etc.
zurückgewonnen.
Die Batterien können zur Entsorgung problemlos aus
unseren Geräten entnommen werden (siehe folgende
Seiten). Lupen mit Akkus, die nicht entnommen
werden können, bitte komplett entsorgen.
Das Symbol der „durchkreuzten Mülltonne“ auf
Batterien bedeutet, dass deren Entsorgung über den
Restmüll gesetzlich verboten ist.
Die zusätzliche Angabe der chemischen Zeichen für
Blei (Pb), Cadmium (Cd) und Quecksilber (Hg) bedeutet,
dass diese Stoffe über
den gesetzlich festgeleg-
ten Grenzwerten in den
Batterien enthalten sind.
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Sicherheitshinweise zu Akkus und Batterien