Wichtige Hinweise
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Eine Erwärmung von Getränken mit der Mikrowelle kann zu einem verzögert
ausbrechendem Kochen führen. Die üblicherweise auftretenden Dampfblasen treten
nicht auf, obwohl der Siedepunkt schon erreicht ist. Daher ist beim Hantieren mit dem
Behälter, z.B. bei der Entnahme aus dem Gerät, besondere Vorsicht geboten.
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Dieser Siedeverzug kann vermindert werden, wenn ein temperaturbeständiger Glasstab
während des Erwärmens in die Flüssigkeit gestellt wird.
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Eier mit Schale oder ganze hart gekochte Eier dürfen nicht in Mikrowellengeräten
erwärmt werden, da sie explodieren können, selbst nachdem die Erwärmung durch
Mikrowellen beendet ist.
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Achtung:
Flüssigkeiten oder andere Speisen dürfen nicht in verschlossenen Behältern
erwärmt werden, da sie leicht explodieren können.
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Der Inhalt von Babyfläschchen und Gläsern mit Kindernahrung muss umgerührt oder
geschüttelt werden, damit eine gleichmäßige Temperaturverteilung entsteht.
Anschließend muss die Temperatur vor dem Verbrauch überprüft werden, um
Verbrennungen zu vermeiden!
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Beim Erwärmen oder Kochen von Speisen in brennbaren Materialien, wie Kunststoff-
oder Papierbehälter, besteht die Gefahr, dass dieses Material sich entzündet. Ebenso
können Speisen austrocknen und sich entzünden, wenn eine zu lange Einschaltzeit
gewählt wurde. Fette oder Öle können sich ebenfalls entzünden. Daher muss das
eingeschaltete Gerät laufend überwacht werden. Brennbare Flüssigkeiten, z.B.
konzentrierter Alkohol, dürfen nicht erwärmt werden.
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Wenn Rauch festgestellt wird, ist die Tür geschlossen zu halten, um eventuell
auftretende Flammen zu ersticken. Das Gerät sofort ausschalten und den Netzstecker
ziehen.
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Benutzen Sie bei der Entnahme der Speisen aus dem Garraum geeignete Topflappen.
Nicht nur im Grillbetrieb wird das Geschirr heiß, sondern auch im Mikrowellenbetrieb,
da die heiße Speise auch das Geschirr erwärmt.
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Speisenthermometer sind nicht für den Mikrowellenbetrieb geeignet.
Sicherheitshinweise
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Achtung: Speisen können sich entzünden. Lassen Sie das Gerät während dem
Mikrowellen-, Grill- und Kombinationsbetrieb niemals unbeaufsichtigt.
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Das Mikrowellengerät ist ausschließlich zum Auftauen, Erwärmen und Garen von
Lebensmitteln vorgesehen. Wird das Gerät falsch bedient oder zweckentfremdet
verwendet, kann keine Haftung für evtl. auftretende Schäden übernommen werden.
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Personen (einschließlich Kinder), die aufgrund ihrer physischen, sensorischen oder
geistigen Fähigkeiten oder ihrer Unerfahrenheit oder Unkenntnis nicht in der Lage sind,
das Gerät sicher zu bedienen, dürfen dieses Gerät nicht ohne Aufsicht oder Anweisung
durch eine verantwortliche Person benutzen.
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Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit dem Gerät
spielen.
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Achtung:
Kindern darf die Benutzung des Mikrowellengerätes ohne Aufsicht nur erlaubt
werden, wenn eine angemessene Anweisung gegeben wurde, die das Kind in die Lage
versetzt, das Mikrowellengerät in sicherer Weise zu benutzen und die Gefahren einer
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