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9. Entsorgung
1.
WARNUNG!
Beschädigen Sie während des Transports keine
Komponenten des Kühlkreislaufs. BRANDGEFAHR!
2.
Der Kühlmittelkreislauf des Geräts enthält das Kühlmittel R600a, ein
natürliches Gas von hoher Umweltverträglichkeit.
3.
Bitte entsorgen Sie das Gerät unter Beachtung der jeweiligen Gesetzgebung
hinsichtlich explosiver Gase. Kühlgeräte enthalten in den Kühlsystemen und
Isolierungen Kältemittel und Gase, die fachgerecht entsorgt werden müssen.
Beschädigen Sie an einem zur fachgerechten Entsorgung vorgesehenen
Kühlgerät nicht die Kühlrippen und Rohre. Bei Austritt von Kältemittel
besteht Brandgefahr.
4.
Achten Sie beim Entpacken unbedingt darauf, dass die Bestandteile der
Verpackung (Polyäthylentüten, Polystyrenstücke) nicht in die Reichweite von
Kindern gelangen. ERSTICKUNGSGEFAHR!
5.
Nicht mehr benutzte und alte Geräte müssen der zuständigen
Wiederverwertungsstelle zugeführt werden. Keinesfalls offenen Flammen
aussetzen.
6.
Bevor Sie ein beliebiges Altgerät entsorgen, machen Sie dieses vorher
unbedingt funktionsuntüchtig! Das bedeutet, immer den Netzstecker ziehen,
danach das Stromanschlusskabel am Gerät abschneiden und direkt mit dem
Netzstecker entfernen und entsorgen! Demontieren Sie immer die komplette
Tür, damit sich keine Kinder einsperren und in Lebensgefahr geraten können!
7.
Entsorgen Sie Papier und Kartonagen in den dafür vorgesehenen Behältern.
8.
Entsorgen Sie Kunststoffe in den dafür vorgesehenen Behältern.
9.
Falls es in Ihrem Wohnumfeld keine geeigneten Entsorgungsbehälter gibt,
bringen Sie diese Materialien zu einer geeigneten kommunalen Sammelstelle.
10.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Fachhändler oder bei Ihren
entsprechenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen.