3
Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können
zu Vergiftungen führen.
Immer für ausreichend Zuluft sorgen, wenn
das Gerät im Abluftbetrieb gleichzeitig mit
einer raumluftabhängigen Feuerstätte ver-
wendet wird.
Raumluftabhängige Feuerstätten (z. B. gas-,
öl-, holz- oder kohlebetriebene Heizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
beziehen Verbrennungsluft aus dem Auf-
stellraum und führen die Abgase durch eine
Abgasanlage (z. B. Kamin) ins Freie.
In Verbindung mit einer eingeschalteten
Dunstabzugshaube wird der Küche und den
benachbarten Räumen Raumluft entzogen -
ohne ausreichende Zuluft entsteht ein
Unterdruck. Giftige Gase aus dem Kamin
oder Abzugsschacht werden in die Wohn-
räume zurückgesaugt.
■
Es muss daher immer für ausreichende
Zuluft gesorgt werden.
■
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann mög-
lich, wenn der Unterdruck im Aufstellraum
der Feuerstätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschreitet. Dies kann erreicht werden,
wenn durch nicht verschließbare Öffnungen,
z. B. in Türen, Fenstern, in Verbindung mit
einem Zuluft- / Abluftmauerkasten oder
durch andere technische Maßnahmen, die
zur Verbrennung benötigte Luft nachströ-
men kann.
Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des
zuständigen Schornsteinfegermeisters
hinzu, der den gesamten Lüftungsverbund
des Hauses beurteilen kann und Ihnen die
passende Maßnahme zur Belüftung vor-
schlägt.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich
im Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb
ohne Einschränkung möglich.
Brandgefahr!
■
Die Fettablagerungen im Fettfilter können
sich entzünden.
Fettfilter mindestens alle 2 Monate
reinigen.
Gerät nie ohne Fettfilter betreiben.
Brandgefahr!
■
Die Fettablagerungen im Fettfilter können
sich entzünden. In der Nähe des Gerätes
nie mit offener Flamme arbeiten (z.B. flam-
bieren). Gerät nur dann in der Nähe einer
Feuerstätte für feste Brennstoffe (z.B. Holz
oder Kohle) installieren, wenn eine
geschlossene, nicht abnehmbare Abde-
ckung vorhanden ist. Es darf keinen Fun-
kenflug geben.
Brandgefahr!
■
Heißes Öl und Fett entzündet sich schnell.
Heißes Öl und Fett nie unbeaufsichtigt las-
sen. Nie ein Feuer mit Wasser löschen.
Kochstelle ausschalten. Flammen vorsich-
tig mit Deckel, Löschdecke oder Ähnli-
chem ersticken.
Brandgefahr!
■
Gas-Kochstellen ohne aufgesetztes Koch-
geschirr entwickeln im Betrieb große
Hitze. Ein darüber angebrachtes Lüftungs-
gerät kann beschädigt oder in Brand
gesetzt werden. Gas-Kochstellen nur mit
aufgesetztem Kochgeschirr betreiben.
Brandgefahr!
■
Bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Gas-
Kochstellen entwickelt sich große Hitze.
Ein darüber angebrachtes Lüftungsgerät
kann beschädigt oder in Brand gesetzt
werden. Zwei Gaskochstellen nie gleich-
zeitig mit größter Flamme länger als
15 Minuten betreiben. Ein Großbrenner
mit mehr als 5kW (Wok) entspricht der
Leistung von zwei Gasbrennern.
Verbrennungsgefahr!
Die zugänglichen Teile werden im Betrieb
heiß. Nie die heißen Teile berühren. Kinder
fernhalten.
Verletzungsgefahr!
■
Bauteile innerhalb des Gerätes können
scharfkantig sein. Schutzhandschuhe tra-
gen.
Verletzungsgefahr!
■
Auf dem Gerät abgestellte Gegenstände
können herabfallen. Keine Gegenstände
auf das Gerät stellen.
Verletzungsgefahr!
■
Das Licht von LED-Leuchten ist sehr grell
und kann die Augen schädigen (Risiko-
gruppe 1). Nicht länger als 100 Sekunden
direkt in die eingeschalteten LED-Leuchten
schauen.