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SAE 5 A1
Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das
defekte Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz
beschrieben wird, worin der Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das
reparierte oder ein neues Produkt zurück. Mit Reparatur oder Austausch
des Produkts beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies
gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf
vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen
sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig produziert
und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler. Diese
Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler Abnutzung
ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angesehen werden können
oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Akkus
oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.