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Garantiezeit und gesetzliche Mängel-
ansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht ver-
längert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Even-
tuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel
müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet werden.
Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfäl-
tig produziert und vor Anlieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikations-
fehler. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkttei-
le, die normaler Abnutzung ausgesetzt sind und daher
als Verschleißteile angesehen werden können oder für
Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schal-
ter, Akkus oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht
sachgemäß benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachge-
mäße Benutzung des Produkts sind alle in der Bedienungs-
anleitung aufgeführten Anweisungen genau einzuhalten.
Verwendungszwecke und Handlungen, von denen in der
Bedienungsanleitung abgeraten oder vor denen gewarnt
wird, sind unbedingt zu vermeiden.
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