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SSSES 1.5 B2
Entsorgung
Gerät entsorgen
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne auf Rädern zeigt an, dass dieses Gerät der
Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie besagt,
dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit
dem normalen Hausmüll entsorgen dürfen, sondern in
speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder
Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen
Sie die Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Batterien entsorgen
Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien/Akkus
bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde /seines Stadtteils
oder im Handel abzugeben.
Diese Verpflichtung dient dazu, dass Batterien/Akkus einer
umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können.
Geben Sie Batterien/Akkus nur im entladenen Zustand
zurück.
Verpackung entsorgen
Die Verpackungs materialien sind nach umweltverträglichen
und entsorgungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt
und deshalb recyclebar.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien
gemäß den örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese gebenenfalls
gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe.
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