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• Feuchte Läufer luftig, nicht mit Wärmequelle trocknen.
• Läufer nicht mit aggressiven Stoffen (z.B. Öle, Fette, Säuren,
Lösungsmitteln oder anderen Chemikalien) in Verbindung bringen.
• Kein Fett verwenden. Bronze-Gleitlager (Achse und Führung)
regelmäßig leicht ölen. Bewegliche Teile können regelmäßig mit
einem harz-, säure- und silikonfreien Multiöl, das Gummi, Lack
und Kunststoffe nicht angreift, geschmiert werden. (Abbildung 8)
8.) Lagerung
Läufer trocken und lichtgeschützt lagern, Transport im Gerätekoffer
oder Gerätebeutel
9.) Reparatur
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller vorgenommen werden.
Beschädigte- oder sturzbelastete Sicherheitseinrichtungen, -geräte
oder Schutzausrüstungen sind sofort der Benutzung zu entziehen
und müssen durch einen Sachkundigen oder dem Hersteller
kontrolliert werden.
10.) Betriebsanweisung und Unterweisung
Für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen
Absturz hat der Betreiber eine Betriebsanweisung zu erstellen, die
alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben, insbesondere
die Gefahren entsprechend der Gefährdungsermittlung, das Verhalten
beim Einsatz der PSA und bei festgestellten Mängeln enthält. Ein
Plan der Rettungsmaßnahmen muss vorhanden sein, in dem alle bei
der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigt sind .Benutzer der PSA
müssen nach der Betriebsanweisung unterwiesen sein. Die
Unterweisung muss mind. einmal jährlich, bei Bedarf auch öfter,
durchgeführt werden. Für die Erstellung der Dokumentation und die
Eintragung der erforderlichen Angaben ist das Unternehmen
verantwortlich, dem der Benutzer angehört.
11.) Regelmäßige Überprüfungen
Regelmäßige Prüfungen sind notwendig, die Sicherheit des Benutzers
hängt von der Wirksamkeit und Haltbarkeit der Ausrüstung ab. Es
wird eine Dokumentation über die Prüfungen empfohlen. SKYLOTEC
bietet zu diesem Zweck die „HOMEBASE“ an. Der Betreiber hat die
Steigschutzeinrichtung und die Läufer entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften, der Häufigkeit der Nutzung, den Umweltbedingungen
und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch
jährlich, auf einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person
und unter genauer Beachtung der Anleitungen des Herstellers prüfen
zu lassen. Dabei ist auch die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung
zu überprüfen. Besteht der Läufer die Sicht- und Funktionskontrolle
unter Punkt 3 oder die Funktionskontrolle unter Punkt 4.2 nicht ist der
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