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4.1 ABSEILEN
Nach der Befestigung des Geräts an einem Anschlagpunkt wird das Abseilseil an der zu rettenden Per-
son befestigt. Das Seil kann an den Auffangösen eines Gurts (z. B. gem. EN 361) oder den Ösen von
Rettungsgurten oder Rettungsbandschlingen (z. B. gem. EN 1497 oder EN 1498) befestigt werden. Alle
Verbindungselemente müssen sicher verschlossen werden.
Ist das Seil zwischen der abzuseilenden Person und dem Gerät schlaff (A), muss das Seil (B) durch
das Gerät gezogen werden, bis es straff ist (C).
Auffanggeräte oder Fallrückhalteverbindungen müssen vor jedem Abseilvorgang gelöst werden.
Das nach oben verlaufende Seil wird gelöst und die zu rettende Person mit einer konstanten
Geschwindigkeit abgelassen.
Über einen Seilreibungspunkt am Milan kann der Abseilvorgang unterbrochen oder verlangsamt
werden. Bei Abseilgeräten dürfen nur Karabiner als Seilreibungspunkte verwendet werden.
Die Geschwindigkeit des Abseilvorgangs ist abhängig von:
- dem Gewicht des Nutzers
- dem Gewicht des freihängenden Seils, das aus der Seiltasche in das Gerät verläuft, sofern das Seil
nicht aus einer Seiltasche eingespeist wird, die am Nutzer befestigt ist.
Beispiel: Evakuierung mit dem
Milan Abseilgerät.
A
B
C
Achtung: Während des Abseilens kann sich
das Gerät erhitzen und zu Verletzungen führen.
DE
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