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oder einer ruckartigen Bewegung blockiert das Gerät. Die HSG
begrenzen die bei einem Sturz erzeugte Energie soweit, dass der
Körper dieser Energie standhalten kann.
Vor jeder Anwendung / Arbeiten mit dem Gerät muss eine
Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Ein beschädigtes und/oder durch Sturz beanspruchtes Gerät
(Anzeige am Gerät zeigt Rot oder Fallanzeiger im Karabiner
ausgelöst!), sowie bei Zweifel über den sicheren Zustand des
Gerätes, ist diese sofort dem Gebrauch zu entziehen. Es darf erst
nach Überprüfung und schriftlicher Freigabe durch eine
sachkundige Person oder dem Hersteller weiter verwendet werden.
Die zulässige Nennlast der zu sichernden Person beträgt 140kg im
vertikalen Sicherungsfall. Bei Kantennutzung liegt die Nennlast der
zu sichernden Person bei 100kg.
Anbringen der HSG (siehe Abb. 2.1): Alle HSG können an der
Anschlagseite (1) mittels eines Karabiners (EN 362 z.B. Oval Stahl
S) oder mittels eines Karabiners und einer Bandschlinge (z.B.
LOOP 22kN), mit mindestens 22kN Bruchlast, an einem geeigneten
Anschlagpunkt (nach EN 795 - 12kN / North America 22.2 kN)
angeschlagen werden.
Achtung: Nutzen Sie niemals Verbindungsmittel oder andere
dämpfende Verbindungen um den Anschlagpunkt zu verlängern,
dies könnte die Blockierfunktion des Gerätes außer Kraft setzen.
Das personenseitige Verbindungselement (4) ausschließlich in
einer mit einem „A“ gekennzeichneter Auffangöse am Auffanggurt
einhaken. (siehe Abb. 2.1). Die HSGs (2) dürfen nicht auf Kanten
aufliegen und die aus- und einlaufende Sicherheitsleine (Drahtseil,
Gurtband) darf in ihrer Bewegungsrichtung nicht behindert werden
und sollte keinesfalls über Kanten oder Umlenkungen geführt
werden (siehe Punkt 4).
3.) Verwendung
Vor Verwendung der Vorrichtung muss eine Sicht- und
Funktionskontrolle durchgeführt werden. Überprüfen Sie zunächst
die Einheit, einschließlich der vollen Länge der einziehbaren
Sicherheitsleine auf Beschädigungen (Risse, Deformierungen,
Korrosion, usw.). Um die Blockierfunktion zu überprüfen, wird
schnell und kräftig an der Leine gezogen, um sicherzustellen, dass
das HSG blockiert (Abb 3.1). Stellen Sie sicher, dass sich die
Sicherheitsleine problemlos heraus und wieder einziehen lässt.
Niemals loslassen und unkontrolliert einziehen lassen, Einzug
immer kontrolliert durchführen (Abb 3.2) Wenn irgendwelche
Fehler festgestellt werden, muss das HSG sofort der Benutzung
entzogen und durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Auf die Gefahr durch elektrische Leitungen achten (Abb 3.3)
Immer darauf achten, dass alle Karabiner korrekt verschlossen
sind (Abb 3.4).
Die, im Falle eines Sturzes, in die Struktur geleitete Kraft beträgt
max. 6kN (Abb 3.5).
Schlaffseil vermeiden (Abb 3.6).