MAT-MA-0035_DE SKYTAC
Stand:13/02/2018
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SICHERHEITSHINWEIS
Unsachgemäße Reparaturen und Wartungen können Menschenleben gefährden!!! Reparaturen
dürfen aus Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit dem Hersteller durchgeführt werden!
Andernfalls erlischt jegliche Gewährleistung und ist jegliche Haftung der SKYLOTEC GmbH
ausgeschlossen.
Kein Fett verwenden!
Allgemeine Sicherheitshinweise
Der Steigschutz ist nur gewährleistet, wenn eine Fangeinrichtung verwendet wird, die zusammen
mit der Steigleiter als Steigschutzsystem geprüft und nach der
DIN EN 353 -1:2014-12
zertifiziert
wurde und den einschlägigen Bestimmungen
der Richtlinie 89/686/EWG entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, gefährden Sie Menschenleben,
da Steigschutzsysteme nur als Einheit geprüft und zugelassen sind!
Gleichfalls ist dann auch jegliche Haftung der SKYLOTEC GmbH ausgeschlossen und der Betreiber
/ Benutzer handelt ausschließlich auf eigenes Risiko!
Wartung und Pflege
Das SKYTAC System braucht keine besondere Pflege.
Auf Sauberkeit der Führungsschiene und der Auffangvorrichtung achten. Mindestens einmal jährlich
muss die Anlage durch SKYLOTEC oder deren zertifizierte Beauftragte überprüft werden.
Für die jährliche Überprüfung gibt es einen Download auf der Homepage von Skylotec um das
Prüfblatt inkl. Protokollierung zu erhalten.
Lebensdauer
Die Lebensdauer ist abhängig von den individuellen Einsatzbedingungen. Alle Elemente des
Systems bestehen aus korrosionsgeschütztem Stahl und sind somit witterungsbeständig und
wartungsarm. Bei optimalen Einsatzbedingungen geht man von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren
aus, die uneingeschränkte Nutzung ist immer durch eine jährliche Überprüfung eines zertifizierten
Beauftragten zu bestätigen. Wir übernehmen 5 Jahre Gewähr, wenn die Anschlageinrichtung sowie
der Steigschutzläufer mindestens einmal jährlich durch SKYLOTEC oder einen zertifizierten
Beauftragten überprüft werden. Hierbei entscheidet der Sachkundige auch über die weitere
Verwendung. Nach einem Absturz ist die Einrichtung zu sperren und weiterer Benutzung zu
entziehen.
Die Einrichtung muss durch einen zertifizierten Beauftragten überprüft und ggfls. wieder instand
gesetzt werden. Erst dann abschließend wieder freigegeben wurde. Da unsere Systeme elektrisch
leitfähig sind, müssen sie lt. DIN VDE 0185 Norm fachgerecht in den Blitzschutz/ Potenzialausgleich
eingebunden werden, sofern eine Blitzschutzanlage vorhanden ist.