GARANTIE
DEUTSCH
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20. GARANTIE
Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät beseitigen wir während der gesetzlichen
Verjährungsfrist für Mängelansprüche entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung.
Die Verjährungsfrist bestimmt sich jeweils nach dem Recht des Landes, in dem das Gerät gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
x
beachten dieser Bedienungsanleitung
x
sachgemäßer Behandlung
x
verwenden von Original-Ersatzteilen
Die Garantie erlischt bei:
x
eigenmächtigen Reparaturversuchen
x
eigenmächtigen technischen Veränderungen
x
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
x
Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind
x
Verschleißteile wie Schneidmesser, Räummesser und Messerteller
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den ersten Endabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf
dem Kaufbeleg. Wenden Sie sich bitte mit dieser Erklärung und dem Original-Kaufbeleg an Ihren Händler
oder die nächste autorisierte Kundendienststelle. Die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers
gegenüber dem Verkäufer bleiben durch diese Erklärung unberührt.
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