TKF-13
– BEDIENUNGSANLEITUNG
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Abschalten der Stromversorgung
Wenn innerhalb von fünf Minuten die Dioden L oder R nicht aufleuchten, dann erfolgt automatisch das Ab-
schalten des Prüfgerätes; die Diode ON erlischt.
Es gibt keine Möglichkeit einer manuellen Abschaltung der Stromversorgung.
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Signalisierung des Batteriezustandes
Wenn das Prüfgerät feststellt, dass in der Batterie nur noch 10% der Energie verblieben sind, dann be-
ginnt die Diode für den Batteriezustand
jeweils nach 1 s zu pulsieren. Messungen sind weiter-
hin möglich.
Wenn die Batterie leer i
st, dann leuchtet die Diode für den Batteriezustand
mit einem Dauerlicht
und die Ausführung von Messungen ist nicht mehr möglich.
In dem Moment ist die Batterie zu wech-
seln.
Wenn die Batterie nicht ausgetauscht wird, dann wird das Prüfgerät nach fünf Minuten automa-
tisch abgeschaltet..
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Batteriewechsel
Die Prüfspitzen vom Energienetz trennen.
Aus dem Gehäuse mit der elastischen Abdeckung ziehen.
Den hinteren unteren Teil des Gehäuses abdrehen und sie danach herausziehen.
Die Batterie aus dem Prüfgerät nehmen und sie dann abtrennen.
Die neue Batterie anschließen, die hintere Klappe anschrauben und die elastische Abdeckung auf das
Gehäuse ziehen.
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Reinigung und Wartung
ACHTUNG!
Es sind ausschließlich nur die Wartungsarbeiten durchzuführen, die durch den Hersteller in
der vorliegenden Anleitung angegeben werden.
Das Prüfgerät kann man mit einem weichen, feuchten Flanell und unter Verwendung allgemein erhältli-
cher Mittel reinigen.
Es sind dabei weder Lösungsmittel noch solche Reinigungsmittel zu verwenden, die das Gehäuse zer-
kratzen könnten (Pulver, Pasten usw.).
Das elektronische System des Prüfgerätes erfordert keine Wartung.
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Lagerung
Bei der Lagerung des Spannungsprüfers sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
man muss sich überzeugen, ob der Prüfer trocken ist,
bei längerer Aufbewahrung sind die Batterien aus dem Prüfgerät zu nehmen.
10 Demontage und Entsorgung
Die verschlissene elektrische und elektronische Ausrüstung ist getrennt zu sammeln, d.h. sie ist nicht mit
Abfällen anderer Art zu vermischen
Die verschlissene elektronische Ausrüstung ist entsprechend dem Gesetz über verbrauchte elektrische
und elektronische Ausrüstung einer Sammelstelle zu übergeben.
Vor der Übergabe der Ausrüstung an die Sammelstelle sind keine Teile der Ausrüstung selbstständig zu
demontieren.
Außerdem sind die örtlichen Vorschriften bzgl. der Verwertung von Verpackungen, verbrauchter Batte-
rien und Akkus zu beachten..