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SENSO L
Grundsätzlich muss ein Wandabstand von mind. 50 mm eingehalten
werden. Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes sind
bei zu schützenden Wänden oder brennbaren Bauteilen größere Ab-
stände sicherzustellen.
Zu brennbaren Bauteilen, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen ist
ein Mindestabstand von 100 mm (Abb. 3a) nach hinten einzuhal-
ten. Ist der Kaminofen drehbar, ist ein Mindestabstand von 470 mm
(Abb. 3b) nach hinten einzuhalten, um ausreichend Wärmeschutz zu
gewährleisten! Werden Wandbeläge aus brennbarem Material und
ohne Strahlenschutz montiert, ist der hintere Abstand von 470 mm
auf 855 mm zu vergrößern. Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich
im Abstand von 500 mm keine brennbaren Gegenstände befinden!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen
im Abstand von 1100 mm keine brennbaren Bauteile, Möbel ,Vor-
hänge oder Dekorationen aufgestellt werden (Abb. 3a – 3f). Dieser
Abstand kann nur auf 550 mm verringert werden, wenn zwischen
Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes
Strahlschutzblech aufgestellt wird (näheres hierzu lesen Sie bitte in
der FeuVo unter der DIN 18896 nach).
Bei der Montage in einer Raumecke muss der SENSO L nicht dreh-
bar sein. Wird der Kaminofen wie in Abbildung 3c dargestellt auf-
gebaut, muss ein Mindestabstand von 130 mm seitlich eingehalten
werden. Wenn der Kaminofen wie in Abbildung 3d dargestellt auf-
gebaut wird, muss nach hinten ein Mindestabstand von 100 mm
und seitlich von 470 mm eingehalten werden. Werden Wandbeläge
aus brennbarem Material und ohne Strahlenschutz montiert, ist der
seitliche Abstand von 470 mm auf 670 mm zu vergrößern.
Wird der Kaminofen wie in Abbildung 3e dargestellt aufgestellt,
muss nach hinten ein Mindestabstand von 100 mm und seitlich
130 mm eingehalten werden. Wenn die Seitenwand länger als
710 mm ist, gilt Abbildung 3d.
BEI BODENBELÄGEN IM NAHBEREICH:
Vor der Feuerraumöffnung Ihres Senso L sind Fußböden aus
brennbaren Materialien durch einen Belag aus nicht brennbaren
Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vornüber min-
destens 500 mm und seitlich jeweils mindestens über 300 mm
(Abb. 3f) (gemessen von der Feuerraumöffnung bzw. der Sichtschei-
be) erstrecken!
Beim Gerät mit Drehfunktion muss der Abstand und somit auch der
zu schützende Boden im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung
in jeder möglichen Drehposition gewährleistet sein. Außerdem ist
die Verbindungsleitung so zu montieren, dass keine negativen Ein-
flüsse auf die Fixierung erfolgen. Das Abgasrohr darf sich nicht
mitdrehen.
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf
dem Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten werden.
Tapeten als Wandbelag zählt laut DIN 4102-1 nicht zu brennbaren
Bauteilen.
Beachten Sie den Mindestanstand vom Schornsteinverbindungs-
stück zu brennbaren Bauteilen (siehe 2.2.5 Verbindungsstück).
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