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TRIAS L
Grundsätzlich muss ein Wandabstand von mind. 50 mm eingehalten
werden. Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes sind
bei zu schützenden Wänden oder brennbaren Bauteilen größere Ab-
stände sicherzustellen.
Zu brennbaren Bauteilen, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen ist
ein Mindestabstand von 130 mm (Abb. 7a) nach hinten einzuhalten.
Werden Wandbeläge aus brennbarem Material und ohne Strahlen-
schutz montiert, ist der hintere Abstand von 130 mm auf 210 mm
zu vergrößern. Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich im Abstand von
500 mm keine brennbaren Gegenstände befinden!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen
im Abstand von 800 mm keine brennbaren Bauteile, Möbel, Vor-
hänge oder Dekorationen aufgestellt werden (Abb. 7a, 7b). Dieser
Abstand kann auf 400 mm verringert werden, wenn zwischen Feu-
erstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes Strahl-
schutzblech verbaut wird.
Wird der TRIAS L wie in Abbildung 7b in einer Raumecke dreh-
bar montiert, muss ein Mindestabstand von 130 mm nach hinten
und 365 mm seitlich eingehalten werden. Werden Wandbeläge aus
brennbarem Material und ohne Strahlenschutz montiert, ist der hin-
tere Abstand von 130 mm auf 210 mm und der seitliche Abstand
von 365 mm auf 785 mm zu vergrößern.
BEI BODENBELÄGEN IM NAHBEREICH:
Vor der Feuerraumöffnung Ihres TRIAS L sind Fußböden aus brenn-
baren Materialien durch einen Belag aus nicht brennbaren Bau-
stoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn über mindestens
500 mm und seitlich jeweils mindestens über 300 mm (gemessen
von der Feuerraumöffnung bzw. der Sichtscheibe) erstrecken!
Da das Gerät immer mit Drehfunktion ausgestattet ist, muss der
Abstand im Strahlungsbereich sowie der vor der Feuerraumöffnung
geschützten Fußbodenbereich in jeder möglichen Drehposition ge-
währleistet sein. Außerdem ist die Verbindungsleitung so zu mon-
tieren, dass keine negativen Einflüsse auf die Fixierung erfolgen.
Das Abgasrohr darf sich nicht mitdrehen.
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf
dem Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten werden.
Tapeten als Wandbelag sind gemäß DIN 4102-1 keine brennbaren
Bauteile.
Beachten Sie den Mindestabstand vom Schornsteinverbindungs-
stück zu brennbaren Bauteilen (siehe 2.2.5 Verbindungsstück).
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