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PIU L
Grundsätzlich muss ein Wandabstand von mind. 50 mm eingehalten
werden. Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes sind
bei zu schützenden Wänden oder brennbaren Bauteilen größere
Abstände sicherzustellen.
Zu brennbaren Bauteilen, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen ist
ein Mindestabstand von 150 mm (Abb. 9a) nach hinten einzuhalten. Ist
der Kaminofen drehbar, ist ein Mindestabstand von 390 mm (Abb. 9b)
nach hinten einzuhalten, um ausreichend Wärmeschutz zu gewährlei-
sten! Werden Wandbeläge aus brennbarem Material und ohne Strah-
lenschutz montiert, ist der hintere Abstand von 390 mm auf 775 mm
(Abb. 9b) zu vergrößern. Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich im
Abstand von 500 mm keine brennbaren Gegenstände befinden!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen
im Abstand von 800 mm keine brennbaren Bauteile, Möbel, Vor-
hänge oder Dekorationen aufgestellt werden (Abb. 9a – 9d). Dieser
Abstand kann auf 400 mm verringert werden, wenn zwischen Feu-
erstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes Strahl-
schutzblech verbaut wird.
Wird der Kaminofen wie in Abbildung 9c dargestellt aufgebaut, muss
ein Mindestabstand von 150 mm seitlich eingehalten werden. Werden
Wandbeläge aus brennbarem Material und ohne Strahlenschutz mon-
tiert, ist der seitliche Abstand von 150 mm auf 316 mm zu vergrößern.
Wenn der Kaminofen wie in Abbildung 9d dargestellt aufgebaut wird,
muss nach hinten ein Mindestabstand von 150 mm und seitlich
386 mm eingehalten werden. Werden Wandbeläge aus brennbarem
Material und ohne Strahlenschutz montiert, ist der seitliche Abstand
von 386 mm auf 775 mm zu vergrößern.
BEI BODENBELÄGEN IM NAHBEREICH:
Vor der Feuerraumöffnung Ihres PIU sind Fußböden aus brennbaren
Materialien durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu
schützen. Der Belag muss sich nach vorn über mindestens 500 mm
und seitlich jeweils mindestens über 500 mm (Abb. 9d) (gemessen
von der Feuerraumöffnung bzw. der Sichtscheibe) erstrecken!
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf
dem Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten werden.
Tapeten als Wandbelag sind gemäß DIN 4102-1 keine brennbaren
Bauteile.
Beachten Sie den Mindestabstand vom Schornsteinverbindungs-
stück zu brennbaren Bauteilen (siehe 2.2.5 Verbindungsstück).
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