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Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden. Entsorgen
Sie die Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei den
Rückgabe- und Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Elektroaltgeräte
gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen sind. Das dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol
einer durchgestrichenen Abfalltonne weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Nach dem ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektrogeräten nach § 17 Abs. 2 ElektroG in
Verbindung mit § 17 Abs. 1 ElektroG verpflichtet, bestimmte Elektro- und Elektronikaltgeräte
unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über die DR
Deutsche Recycling Service GmbH/take-e-way GmbH nach. Daneben können Sie Elektroaltgeräte
an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Sie leisten
einen wichtigen Beitrag zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung
von Altgeräten, dadurch dass sie Ihre Altgeräte einer getrennten Erfassung in den richtigen
Sammelgruppen zuführen.
Für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten sind Sie
als Endnutzer vor der Abgabe selbst verantwortlich.
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