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2019-11-13·BA00·III·de·06
Montage und Installation
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Klemmenkästen
Reihe 8118/1, Reihe 8118/2
Abstände, Luft- und Kriechstrecken
Beim Einbau von Komponenten Luft- und Kriechstrecken zwischen den einzelnen
Komponenten sowie zwischen den Komponenten zu den Gehäusewänden ausreichend
bemessen. Hierbei die Werte aus der Norm EN IEC 60079-7 (Tabelle) berücksichtigen.
Kriechstecken der Komponenten prüfen und gemäß den Vorgaben der jeweiligen
Betriebsanleitung einhalten.
Luftstrecken, abhängig von der Bemessungsbetriebsspannung der eingebauten
Klemmen, einhalten.
Abstand zwischen Deckel und Anschlussschrauben der Einbauten (bei angeschlossenem
Leiter) einhalten: mindestens der Wert der geforderten Luftstrecken.
Abstand zwischen Anschlussteilen für eigensichere und nicht-eigensichere Stromkreise
Trennwände, die zur Trennung der Anschlussklemmen verwendet werden,
mindestens 1,5 mm von der Gehäusewände montieren oder aber einen Mindestabstand
von 50 mm zwischen den blanken leitfähigen Teilen der Anschlussklemmen sicherstellen
(gemessen um die Trennwand nach allen Richtungen)
Sicherstellen, dass metallische Trennwände
• mindestens 0,45 mm dick sind
• geerdet sind
• ausreichend fest und steif sind
• ausreichend strombelastbar sind.
Sicherstellen, dass nichtmetallische, isolierende Trennwände
• mindestens 0,9 mm dick sind
• die erforderliche Kriechstromzahl (CTI) aufweisen.
Dazu Norm IEC/EN 60079-7 sowie Angaben zur auftretenden Spannung
(siehe Kapitel "Technische Daten") berücksichtigen.
• verstärkt sind, um Verformungen zu vermeiden.
Bei Sicherungen > 4 A zusätzlich konstruktive Maßnahmen durchführen, um unzulässige
Erwärmung an den Klemmen eigensichere Stromkreise zu vermeiden.
Abdeckungen bei Kombinationen nicht-eigensicherer und eigensicherer Stromkreise
Alle spannungsführenden Teile, die nicht in der Schutzart "Ex i" ausgeführt sind, mit einer
inneren Abdeckung versehen, die bei geöffnetem Betriebsmittel mindestens der Schutzart
IP30 entspricht.
Eigensichere Stromkreise
In eigensicheren Stromkreisen nur isolierte Kabel und Leitungen mit einer Prüfspannung
von mindestens 500 V AC und einer Mindestqualität von H05 verwenden.
Die Isolationsprüfspannung zur Isolation und Trennung der Klemmen und Leitungen aus
der Summe der Bemessungsbetriebsspannungen eigensicherer und nicht-eigensicherer
Stromkreise berechnen.
• Für den Fall "eigensicher gegen Erde" ergibt sich ein Isolationsspannungswert von
mindestens 500 V (ansonsten doppelter Wert der Bemessungsbetriebsspannung
eigensicherer Stromkreise).
• Für den Fall "eigensicher gegen nicht-eigensicher" ergibt sich ein Isolationsspannungs
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wert von mindestens 1500 V (ansonsten die doppelte Bemessungsbetriebsspannung
plus 1000 V).
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