Transport und Lagerung
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2019-11-13·BA00·III·de·06
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Klemmenkästen
Reihe 8118/1, Reihe 8118/2
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Transport und Lagerung
Gerät sorgfältig und unter Beachtung der Sicherheitshinweise (siehe Kapitel "Sicherheit")
transportieren und lagern.
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Produktauswahl, Projektierung und Modifikation
Bei Einhaltung der Einbaubedingungen und Vorgaben des Typschilds:
Prüfen, ob genügend Leitungseinführungen vorgesehen sind. Gegebenenfalls zusätzliche
Bohrungen anbringen, siehe Kapitel 5.1.
Klemmen bestücken und gegebenenfalls Einbaukomponenten montieren,
siehe Kapitel 5.3.
Bei der Modifikation wird vor allem eine nachträgliche Bearbeitung bzw. Bestückung der
Steuer- und Verteilerkästen in Betracht gezogen. Hierbei stehen folgende Möglichkeiten zur
Verfügung:
• Zusätzliche Bohrungen im Gehäuse, wahlweise durch R. STAHL (Kapitel 5.1.1)
oder Kunden (Kapitel 5.1.2.1)
• Äußere Anbaukomponenten wahlweise durch R. STAHL oder Kunden (Kapitel 5.2)
• Innere Einbaukomponenten wahlweise durch R. STAHL oder Kunden (Kapitel 5.3)
GEFAHR! Explosion durch nachträgliche, komplette Lackierung des Geräts!
Nichtbeachten führt zu tödlichen oder schweren Verletzungen.
Gerät nicht lackieren.
Ausbesserungen nur durch den Hersteller vornehmen lassen.
GEFAHR! Explosion durch fehlerhafte Abdichtung des Geräts!
Nichtbeachten führt zu tödlichen oder schweren Verletzungen.
Schilder (außen) ausschließlich ohne weitere Bohrungen anbringen.
Gehäuse nur mit entsprechenden Betriebsmitteln (z.B. Leitungseinführungen,
Verschlussstopfen, Entwässerungs- oder Klimastutzen) bestücken, die für den
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen nachweislich zugelassen sind und
dem IP-Schutz entsprechen (zugelassene Ex-Zone und IP siehe Typschild).
Bedienungs- und Betriebsanleitungen der Hersteller einzubauender Komponenten
und Dichtungen beachten.
Unbenutzte Leitungseinführungen mit für die Zündschutzart zugelassenen
Verschlussstopfen verschließen.
Alle offenen Bohrungen durch geeignete Betriebsmittel abdichten.
HINWEIS!
Nichtbeachten kann zu Sachschäden führen.
Die Abnahme der in Eigenregie durchgeführten Arbeiten muss nach nationalen
Vorschriften durchgeführt werden. Anderenfalls muss sie durch R. STAHL oder
eine Prüfstelle (3rd party inspection) (Kapitel 3.3.1) abgenommen werden.
Dies kann auf Anfrage gegen ein entsprechendes Angebot durch R. STAHL erfolgen.
Werden die Arbeiten durch R. STAHL durchgeführt ist keine zusätzliche Abnahme
erforderlich.
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