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sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden.
Dafür drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass
nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem
Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wie-
derverwertet wird.
12. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keiner Garantie un-
terliegen auch Beschädigungen, die Folge der Witterungsverhältnisse wie Entladungen in der Atmosphäre,
Wechsel von Versorgungsspannung, unsachgemäße Einstellung von Werten für die elektrische Versorgun-
gsspannung, Stromversorgung an einer falschen Steckdose, mechanische, thermische, chemische Beschä-
digungen des Geräts und dadurch entstandene Mängel, sind.
Keinem Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Was-
serstein beschädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.:
Brenner, Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente.