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KUNDENDIENST UND GARANTIE
KUNDENDIENST UND GARANTIE
gütung und/oder Kosten für Ersatzstrombezug, Rufschädigung,
Datenverlust, Werbe- oder Herstellungskosten, Gemeinkosten und
Verlust von Kunden sowie Kosten, die durch Betriebsunterbre-
chung oder in Zusammenhang mit der Demontage, Montage oder
Neuinstallation der PV-Anlage entstehen.
Der Leistungsort der Garantieleistungen ist im Garantiefall vorab
anzufragen und wird von Stiebel Eltron bestimmt. Die Rücksen-
dung der Ware kann nur nach vorheriger Mitteilung einer Trans-
port- / Reklamationsnummer erfolgen.
Es liegt kein Garantiefall vor, wenn unwesentliche Fehler oder
Abweichungen in der Beschaffenheit der Photovoltaikmodule vor-
liegen, die für den Wert und den bestimmungsgemäßen Gebrauch
unerheblich sind.
Wir werden keinen Garantiefall anerkennen, wenn Seriennum-
mern oder Label fehlen oder diese Manipulationen ausgesetzt
waren oder die Photovoltaikmodule aus sonstigen Gründen nicht
eindeutig identifizierbar sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde keine
Rechnung über den Kauf der Module vorlegt.
Die Garantie gilt nur, wenn die Bedienungs- und Installationsan-
leitung beachtet wurde.
Garantieleistungen
Tritt ein Garantiefall ein (unabhängig davon, ob es sich um einen
Fall der Garantie für Produkt- und Herstellungsfehler oder einen
Fall der Leistungsgarantie handelt), führen wir nach eigener
Entscheidung entweder eine fachmännische Reparatur der be-
troffenen Teile durch oder ersetzen die betroffenen Teile durch
neue oder werksüberholte Teile. Jedes ersetzte Modul wird unser
Eigentum. Im Fall eines Serienfehlers oder für den Fall, dass ad-
äquate Module nicht mehr hergestellt werden oder verfügbar sind,
behalten wir uns das Recht vor, einen anderen Modultypen (mit
ggf. abweichenden Eigenschaften) zu liefern, mit dem die zum
Zeitpunkt der Reklamation noch garantierte Leistung erbracht
werden kann.
Im berechtigten Garantiefall erstatten wir dem Kunden die mit
dem Transport der defekten und der zu liefernden Ersatzmodule
im Zusammenhang stehenden Kosten. Ist der Garantiefall nicht
berechtigt, gehen alle mit dem Transport im Zusammenhang ste-
henden Kosten zu Lasten des Kunden.
Im berechtigten Garantiefall tragen wir die angemessenen Kos-
ten eines Gutachtens und/oder der Leistungsmessung. Ist der
Garantiefall nicht berechtigt, gehen alle für Gutachten und/oder
Leistungsmessungen angefallenen Kosten zu Lasten des Kunden.
Die Erbringung von Garantieleistungen löst weder den Beginn
neuer Garantielaufzeiten aus, noch wird die Garantiezeit dadurch
verlängert.
Räumliche Geltung/ Garantiebeginn
Diese Garantiebedingungen gelten ausschließlich für inner-
halb Deutschlands erworbene Produkte. Wir sind jedoch nicht
verpflichtet, Garantieleistungen außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland zu erbringen. Bei Störungen eines in Deutschland er-
worbenen, aber in anderen Staaten eingesetzten Gerätes ist dieses
ggf. auf Gefahr und Kosten des Kunden an unseren Kundendienst
in Deutschland zu senden. Die Rücksendung erfolgt ebenfalls auf
Kosten und Gefahr des Kunden. Etwaige gesetzliche Ansprüche
des Kunden uns gegenüber oder gegenüber Dritten bleiben auch
in diesem Fall hiervon unberührt.
Für außerhalb Deutschlands erworbene Geräte gelten nicht die
Garantiebedingungen unserer deutschen Gesellschaften. Vielmehr
kann in Ländern, in denen eine Tochtergesellschaft existiert, eine
Garantie nur von dieser Tochtergesellschaft erteilt werden. Eine
solche Garantie ist nur dann erteilt, wenn die Tochtergesellschaft
eigene Garantiebedingungen herausgegeben hat. Darüber hinaus
wird keine Garantie erteilt.
Für Geräte, die in Ländern erworben werden, in denen keine Toch-
tergesellschaft existiert, erteilen wir keine Garantie. Etwaige vom
Importeur zugesicherte Garantien bleiben hiervon unberührt.
Die aufgeführten Garantiefristen beginnen jeweils mit dem Tag
des Kaufs (Datum der Rechnung) durch den Erstbetreiber.
Garantievoraussetzungen
Ist der Kunde Verbraucher, hat er uns offensichtliche Fehler der
Photovoltaikmodule innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt schrift-
lich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung der Garan-
tieansprüche ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde die
unterlassene Anzeige nicht zu vertreten hat.
Ist der Kunde Unternehmer, setzen Garantieansprüche des Kunden
voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersu-
chungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom-
men ist.
Vorgehensweise im Reklamationsfall
Sollten die Photovoltaikmodule einen unter diese Garantien fal-
lenden Fehler aufweisen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an
unseren Kundendienst, dessen Kontaktdaten oben abgedruckt
sind. Bitte halten Sie für den Telefonanruf stets folgende Infor-
mationen bereit:
- Ihren Namen, Adresse, Postleitzahl und eine Telefonnummer,
unter der Sie zu erreichen sind
- die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Photovol-
taikmoduls (beides können Sie am Modul ablesen)
- einen Kaufbeleg mit Datum und Anschrift des Verkäufers
- das Installationsdatum
- Ort und Adresse der Installation
- eine vollständige Auflistung der beobachteten Fehler, Mel-
dungen am Gerät oder der Anlage und weiterer Informatio-
nen, die zur Analyse des Fehlers beitragen können
- die Größe der Gesamtanlage (in kWp)
Auf Anfrage sind uns folgende Unterlagen und Informationen zur
Verfügung zu stellen:
- Fotos der beschädigten Module
- das Schaltbild der Anlage
- ggf. Aufzeichnungen aus der Datenerfassung
Die Mitarbeiter werden Sie über die weitere Vorgehensweise
informieren und Ihnen Ihre individuelle Reklamationsnummer
mitteilen. Bitte geben Sie diese beim Informationsaustausch im
Rahmen der Abwicklung der Reklamation stets an.