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10. Montage
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WARNUNG Verletzung
Seien Sie Vorsicht beim Umgang mit scharfen Kanten.
Tragen Sie Schutzkleidung.
10.1 Montageort
!
GEFAHR Verletzung
Beachten Sie bei Arbeiten auf Dächern die Sicherheits-
vorschriften!
Lassen Sie alle Dacharbeiten von einem Fachhandwerker aus-
führen.
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Prüfen Sie den Zustand der Dachkonstruktion. Beachten Sie
die Statik. Stellen Sie gegebenenfalls eine Bauanfrage an die
zuständige Behörde.
10.1.1 Rand- und Eckbereiche
Die Dachränder, und hier insbesondere die Ecken, sind Bereiche
verstärkter Windbewegung und Wirbel. Daher sind Mindest-
abstände einzuhalten.
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A < 30 m
A/8, aber 1 m ≤ R ≤ 2 m
A ≥ 30 m
A/8
Die Breite des Rand-/Eckbereiches „R“ beträgt 1/8 der kleineren
Dachgrundrissseite (A), mindestens jedoch 1 m.
Bei Wohngebäuden, Bürogebäuden und geschlossenen Hallen,
bei denen „A“ kleiner als 30 m ist, darf die Breite des Rand-
bereiches auf 2 m begrenzt werden.
Die Eckbereiche haben stets eine quadratische Grundfläche mit
der Seitenlänge A/8.
Dachdurchdringungen
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0,5 m < b ≤ 2 m
1 m
b > 2 m
b/2, aber 1 m ≤ D ≤ 2 m
Als Dachdurchdringungen gelten Bauteile, die an mindestens einer
Stelle mehr als 0,35 m über die Oberkante des Dachwerkstoffes
hinausragen und die mindestens eine Seitenabmessung größer
als 0,5 m aufweisen. Die Breite des zugehörigen Randbereiches
„D“ beträgt 1/2 der längeren Bauteilseite „b“, jedoch mindestens
1 m. Der Randbereich darf auf 2 m Breite begrenzt werden.
10.1.2 Regelschneelast für Deutschland
Beachten Sie bei der Aufstellung der Solarkollektoren den ge-
forderten Mindestaufstellwinkel. Dieser richtet sich nach der
Schneelastzone in der die Kollektoren aufgestellt werden. Aus-
kunft gibt Ihnen die Baubehörde. Es wird davon ausgegegangen,
dass der Schnee ungehindert vom Dach abrutschen kann.
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> 35°
> 39°
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> 37°
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700
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> 41°
> 45°
> 48°
800
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> 36°
> 45°
> 48°
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900
> 35°
> 40°
> 48°
> 50°
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1000
> 39°
> 43°
> 49°
> 52°
> 53°
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> 42°
> 46°
> 51°
> 53°
> 54°
1200
> 44°
> 48°
> 53°
> 54°
> 55°
1300
> 47°
> 49°
> 54°
> 55°
> 56°
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Beliebiger Aufstellwinkel (siehe Kapitel „Technische Daten“)
* nach Angaben der zuständigen Baubehörde
Die Regelschneelast darf auch durch Schneesackbildung, Schnee-
verwehungen und Eisbildung nicht überschritten werden.
10.1.3 Einbauhöhe
Die Montagerahmen sind ausgelegt für eine maximale Einbauhöhe
von 20 m bei einer Schneelast von 1,25 kN/m². Dies entspricht
einer Regelschneelast von 1,2 kN/m².