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Störung
Mögliche Ursache
Behebung
2. Der Motor läuft, aber
die Pumpe fördert
keine Flüssigkeit.
1.
2.
3.
Das Pumpengehäuse ist nicht mit Flüssigkeit
befüllt.
Eindringen von Luft in die Ansaugleitung.
Ansaughöhe und/oder Förderhöhe zu hoch.
1.
2.
a)
b)
c)
d)
3.
Das Pumpengehäuse mit Flüssigkeit befüllen
(siehe Abschnitt „Inbetriebnahme“).
Überprüfen und sicherstellen, dass:
die Ansaugleitung und alle Verbindungen dicht
sind.
der Eingang der Ansaugleitung inkl. Rück-
schlagventil in die Förderflüssigkeit eingetaucht
ist.
das Rückschlagventil mit Ansaugfilter dicht
schließt und nicht blockiert ist.
entlang der Ansaugleitungen keine Siphons,
Knicke, Gegengefälle oder Verengungen vor-
handen sind.
Änderung der Installation, so dass Ansaughöhe
und/oder Förderhöhe den max. Wert nicht
überschreiten.
3. Die Pumpe bleibt
nach einer kurzen
Betriebszeit stehen,
weil sich der thermi-
sche Motorschutz
eingeschaltet hat.
1.
2.
3.
4.
Der elektrische Anschluss stimmt nicht mit den
Angaben überein, die auf dem Typenschild
genannt sind.
Festkörper verstopfen die Pumpe oder An-
saugleitung.
Flüssigkeit ist zu dickflüssig.
Temperatur der Flüssigkeit oder Umgebung ist
zu hoch.
1.
2.
3.
4.
Mit einem GS-gerechten Gerät die Spannung
auf den Leitungen des Anschlusskabels kontrol-
lieren (Sicherheitshinweise beachten!).
Verstopfungen entfernen.
Pumpe nicht geeignet für diese Flüssigkeit. Ge-
gebenenfalls Flüssigkeit verdünnen.
Darauf achten, dass die Temperatur der ge-
pumpten Flüssigkeit und der Umgebung nicht
die maximal gestatteten Werte überschreiten.
4. Die Pumpe erreicht
nicht den gewünsch-
ten Druck.
1.
2.
Siehe Punkt 2.2.
Laufrad abgenutzt.
1.
2.
Siehe Punkt 2.2.
An den Kundendienst wenden.
10. Garantie
T.I.P. garantiert dem privaten Endkunden (im Folgenden
„Kunde“), nicht hingegen dem gewerblichen Nutzer,
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das vom Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
land gekaufte Gerät innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein
wird. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch
diese Garantie nicht berührt. Insbesondere werden die gesetzlichen Mängelrechte durch die Garantie nicht ein-
geschränkt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Gerätes durch den Kunden, zu nachfolgenden Bedingungen:
I.
Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind,
kostenlos beseitigt. Reklamationen sind unmittelbar nach Feststellung schriftlich zu melden.
I
I.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen
aufweist, die durch eine von der normalen Bestimmung oder Vorgaben der Gebrauchsanweisung von T.I.P. ab-
weichende Benutzung verursacht worden sind.
Keine Garantie besteht insbesondere:
-
Bei unsachgemäßer Behandlung und bei eigenen Veränderungen am Gerät
-
Bei mechanischer Beschädigung des Gerätes von außen und Transportschäden
-
Bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen, wie z.B. Laufrad und Gleitringdichtungen
-
Bei Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Blitzschlag, Überspannung zurückzuführen sind
-
Bei Missachtung der Gebrauchsanweisung und Bedienungsfehlern
-
Wenn das Gerät keinen technischen Defekt aufweist
III.
Die vom Kunden geltend gemachten Fehler wird T.I.P. nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Repa-
ratur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben bzw. das Gerät austauschen. Ausgetauschte
Teile gehen in das Eigentum von T.I.P. über. Nach Ablauf der Garantie anfallende Reparaturen sind kostenpflich-
tig.
IV.
Weitergehende Ansprüche oder eine weitergehende Haftung bestehen auf Grund der Garantie nicht, es sei
denn zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften kommen zur Anwendung, wie zum Beispiel das Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit durch T.I.P..
Von T.I.P. erbrachte Garantieleistungen verlängern die Garantiefrist nicht, auch hinsichtlich eventuell ausge-
tauschter Komponenten. Die Garantieverpflichtung erlischt im Falle des Weiterverkaufs durch den Kunden.
V.
Der Garantieanspruch ist vom Kunden durch Vorlage der Kaufquittung nachzuweisen, welche dem Gerät bei
Rücksendung beizulegen ist. Ohne gültige Kaufquittung ist eine kostenfreie Reklamationsbearbeitung im Zuge
dieser Herstellergarantie nicht möglich.
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