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1.7 Verhalten des Maschinenführers
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Nur ausgebildetes Fachpersonal darf das Gerät in Betrieb setzen und betreiben.
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Zum Bedienen von Betonrüttler dürfen nur geeignete, mindestens 18 Jahre alte Personen
bestimmt werden. Sie müssen vorher vom Betreiber oder seinem Beauftragten im Führen und
Warten unterwiesen worden sein.
•
Außerdem gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind körperlich und geistig geeignet.
- Sie sind im selbständigen Betreiben des Geräts unterwiesen.
- Sie sind in der bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts unterwiesen.
- Sie sind mit den notwendigen Sicherheitsvorrichtungen vertraut.
- Sie sind berechtigt, Geräte und Systeme gemäß den Standards der Sicherheitstechnik
selbständig in Betrieb zu nehmen.
- Sie sind vom Unternehmer oder Betreiber zum selbständigen Arbeiten mit dem Gerät
bestimmt.
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Während des Betriebes ist der Betonrüttler stets auf seinen betriebssicheren Zustand zu
überwachen.
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Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder andere Mängel, die den sicheren Betrieb
des Gerätes beeinträchtigen, festgestellt, ist der Aufsichtführende unverzüglich zu verständigen.
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, ist der Betrieb sofort einzustellen. Bei
Nichtbeachtung muss jegliche Haftung abgelehnt werden.
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Bei Fehlbedienung, Missbrauch oder Bedienung durch ungeschultes Personal drohen Gefahren
für die Gesundheit des Bedieners oder Dritter sowie für das Gerät oder andere Sachwerte.
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Für Schäden, die durch falsche Handhabung entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.
1.8 Sicherheit vor elektrischen Spannungen
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Die elektrischen Kabel sind vor Beschädigungen zu schützen. Vor jeder Inbetriebnahme sind die
Kabel und die Steckverbindungen auf Beschädigungen zu untersuchen. Die elektrischen
Verbindungen sind vor Öl, scharfen Kanten und Hitze zu schützen.
1.9 Elektrischer Anschluss
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Diese Betonvibratoren werden direkt an das Wechselstromnetz 230V/50Hz angeschlossen.
Nur mit vorschriftsmäßigen FI-Schutzschalter betreiben!
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