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ersetzen.
Akkus und Mobilteil werden während des Ladevorgangs warm. Das ist normal.
Tipp
Wenn Sie Ihr Mobilteil nicht verwenden, stellen Sie dieses stets in die Ladestation
zurück, damit Sie bei Bedarf immer vollständig geladene Akkus haben.
ACHTUNG
VERWENDEN SIE KEINE NORMALEN ODER ALKALI-BATTERIEN. DIESE KÖNNEN
EXPLODIEREN
UND
VERLETZUNGEN
VERURSACHEN.
VERWENDEN
SIE
AUSSCHLIEßLICH
NI-MH-AKKUS
VOM
IN
DIESER
BEDIENUNGSANLEITUNG
ANGEGEBENEN TYP.
Explosionsgefahr bei Verwendung nicht kompatibler Batterien
Verwenden Sie niemals nicht wiederaufladbare Batterien. Verwenden Sie
ausschließlich Akkus vom selben Typ wie die, die bei Auslieferung Ihres Telefons
mitgeliefert wurden.
•
Verwenden Sie niemals Alkali- oder Lithium-Batterien.
•
Werfen Sie Akkus nicht ins Feuer.
•
Ö ffnen Sie keine beschädigten Akkus. Batteriesäure (Elektrolyt) ist ätzend und
kann zu Reizungen an den Augen und auf der Haut führen. Diese ist darüber
hinaus giftig und darf auf keinen Fall verschluckt werden.
•
Vermeiden Sie bei der Handhabung der Akkus, dass diese mit Metallgegenständen
in Berührung kommen. Dies könnte zu einem Kurzschluss oder Ü berhitzung führen
und Sie könnten sich daran verbrennen.
•
Versuchen Sie niemals die Akkus aufzuladen, indem Sie diese erhitzen. Dabei kann
Batteriesäure austreten und zu Reizungen an den Augen und auf der Haut führen.
•
Achten Sie beim Einlegen der Akkus auf die angegebenen Plus- und Minuspole.
Wenn die Akkus verkehrt herum eingelegt werden, kann Batteriesäure auslaufen
oder die Akkus explodieren.
•
Wenn Sie vorhaben, Ihr Telefon mehrere Monate lang nicht zu benutzen,
nehmen Sie vorsichtshalber die Akkus heraus.
•
Verwenden Sie für das Aufladen des Mobilteils keine Ladebasis anderer
Telefonanlagen – dadurch könnten die Akkus beschädigt werden.
Achtung:
Es besteht Explosionsgefahr, wenn die Akkus nicht korrekt
eingelegt werden.
Nur Ni-MH-Akkus verwenden. Der Akku-Ladestand am Mobilgerät
wird auf Grundlage der ursprünglichen Kapazität der Akkus angegeben.
Entsorgen Sie nicht länger verwendete Akkus gemäß den in Ihrer Gemeinde
geltenden Bestimmungen.