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T100 R
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Entsorgung
Entsorgen Sie Verpackungsmaterialien stets umweltgerecht und
nach den geltenden örtlichen Entsorgungsvorschriften.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem
Elektro- oder Elektronik-Altgerät besagt, dass dieses am Ende
seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Zur
kostenfreien Rückgabe stehen in Ihrer Nähe Sammelstellen für
Elektro- und Elektronik-Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen er-
halten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Durch die
getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sol-
len die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere
Formen der Verwertung von Altgeräten ermöglicht sowie negative
Folgen bei der Entsorgung der in den Geräten möglicherweise
enthaltenen gefährlichen Stoffe für die Umwelt und die menschli-
che Gesundheit vermieden werden.
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Konformitäts- und Einbauerklärung
Einbauerklärung nach EG-Richtlinie Maschinen
2006/42/EG
Einbauerklärung des Herstellers (Original)
für den Einbau einer unvollständigen Maschine im Sinne der
EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG,
Anhang II Teil 1 Abschnitt B
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete
unvollständige Maschine – soweit es vom Lieferumfang möglich
ist – den grundlegenden Anforderungen der
EG-Maschinenrichtlinie entspricht. Die unvollständige Maschine
ist nur in Verbindung mit den unten aufgeführten Torantrieben
zum Einbau in eine Toranlage bestimmt, um somit eine
vollständige Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie zu
bilden. Die Toranlage darf erst in Betrieb genommen werden,
wenn festgestellt wurde, dass die gesamte Anlage den
Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie entspricht und die
EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II A vorliegt. Ferner
erklären wir, dass die speziellen technischen Unterlagen für
diese unvollständige Maschine nach Anhang VII Teil B erstellt
wurden, und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen
den zuständigen einzelstaatlichen Stellen über unsere
Dokumentationsabteilung zu übermitteln.
Es wurde das in Anhang IX beschriebene
EG-Baumusterprüfverfahren durch die anerkannten Prüfstelle
TÜVNORDCERT GmbH (NB 0044), Langemarckstr. 20,
45141 Essen, durchgeführt.
EG-Baumusterprüfzertifikat 44 780 13108301
Produktmodell / Produkt:
T100 R
Produkttyp:
Torsteuerung
Baujahr ab:
01/2021
geeignet für Torantriebe:
NovoShaft 9.15 / 9.20 / 9.24 /
14.15 / SI8.120 / SI20.90 /
SI35.60 / SI4,5.90
Einschlägige EU-Richtlinien:
•
2014/30/EU
•
2011/65/EU RoHS-Richtlinie, inklusive Anhang II nach (EU)
2015/863
Eingehaltene Anforderungen der MRL 2006/42/EG, Anhang I
Teil 1:
•
1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5, 1.2.6,
1.3.2, 1.3.4, 1.5.1, 1.5.2, 1.5.4, 1.5.5, 1.5.6, 1.6.2, 1.6.3, 1.7
Angewandte harmonisierte Normen:
•
EN ISO 12100:2010
•
EN 12978:2003+A1:2009
•
EN 13241:2003+A2:2016
•
EN ISO 13849-1:2015, PL „C“ Cat. 2
•
EN 60335-1:2012/AC:2014
•
EN 61000-6-3:2007 / A1:2011
•
EN 61000-6-2:2005 / AC:2005
Sonstige angewandte technische Normen und Spezifikatio-
nen:
•
EN 12453:2019
•
EN 300220-1:2017-05
•
EN 300220-2:2017-05
•
EN 301489-1:2017
Hersteller und Name des Bevollmächtigten der technischen
Unterlagen:
Novoferm tormatic GmbH
Eisenhüttenweg 6
44145 Dortmund
Ort und Datum der Ausstellung:
Dortmund, den
23.11.2020
Dirk Gößling, Geschäftsführer
Konformitätserklärung nach Richtlinie 2014/53/EU
Das integrierte Funksystem entspricht der Richtlinie 2014/53/EU.
Der vollständige Text der Konformitätserklärung ist unter der fol-
genden Internetadresse verfügbar:
https://www.tormatic.de/dokumentation/
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Überprüfung
Kraftbetätigte Tore müssen bei Inbetriebnahme und nach den
vom Hersteller in der Wartungsanleitung vorgegebenen Interval-
len und ggf. aufgrund nationaler Sonderregelungen (z. B.
ASR A1.7 „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Türen und To-
re“) von entsprechend qualifizierten Monteuren (Personen mit ge-
eigneter Ausbildung, qualifiziert durch Wissen und praktische Er-
fahrung) bzw. Sachkundigen geprüft bzw. gewartet werden. In
dem vorliegenden Prüfbuch müssen alle Wartungs- und Prüfar-
beiten dokumentiert werden. Es ist zusammen mit der Dokumen-
tation der Toranlage während der gesamten Nutzungsdauer vom
Betreiber sicher zu verwahren und ist diesem spätestens bei der
Inbetriebnahme durch den Monteur vollständig ausgefüllt zu über-
geben. (Für handbetätigte Tore empfehlen wir dies ebenfalls.) Die
Vorgaben aus der Dokumentation der Toranlage (Montage-, Be-
dienungs- und Wartungsanleitungen ect.) sind in jedem Fall zwin-
gend zu beachten.
Die Herstellergarantie erlischt bei nicht ordnungsgemäß durchge-
führter Prüfung / Wartung!
Änderungen an der Toranlage (sofern überhaupt zulässig) sind
ebenfalls zu dokumentieren.
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