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06/28/2017
TR - ECE - BA - DGB - 0084 - 05
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4.1.2.1 Messlänge in Schritten
Legt die
Gesamtschrittzahl
des Mess-Systems fest, bevor der Mess-System wieder
bei Null beginnt.
CE_-65
CO_-65
Untergrenze
2 Schritte
2 Schritte
Obergrenze
1073741824 Schritte
33554432000 Schritte
Default
16777216 Schritte
16777216 Schritte
Der tatsächlich einzugebende Obergrenzwert für die Messlänge in Schritten ist von
der Mess-System-Ausführung abhängig und kann nach untenstehender Formel
berechnet werden. Da der Wert „0“ bereits als Schritt gezählt wird, ist der Endwert =
Messlänge in Schritten – 1.
Messlänge in Schritten = Schritte pro Umdrehung * Anzahl der Umdrehungen
Zur Berechnung können die Parameter
Schritte/Umdr.
und
Anzahl Umdrehungen
vom Typenschild des Mess-Systems abgelesen werden.
4.1.2.2 Umdrehungen Zähler / Umdrehungen Nenner
Diese beiden Parameter zusammen, legen die
Anzahl der Umdrehungen
fest, bevor
das Mess-System wieder bei Null beginnt.
Da Kommazahlen nicht immer endlich (wie z.B. 3,4) sein müssen, sondern mit
unendlichen Nachkommastellen (z.B. 3,43535355358774...) behaftet sein können,
wird die Umdrehungszahl als Bruch eingegeben. Der Bruch darf jedoch nicht kleiner
als 0,5 sein.
Untergrenze Zähler
1
Obergrenze Zähler
256000
Default Zähler
4096
Untergrenze Nenner
1
Obergrenze Nenner
16384
Default Nenner
1
Formel für Getriebeberechnung:
Messlänge in Schritten = Anzahl Schritte pro Umdrehung *
Anzahl Umdrehungen Zähler
Anzahl Umdrehungen Nenner