Printed in the Federal Republic of Germany
TR-Electronic GmbH 2011, All Rights Reserved
02/08/2016
TR - ELE - BA - DGB - 0022 - 04
Page 13 of 139
2.9 Sicherheitstechnische Hinweise
Schädigung des Auges durch Laserstrahlung!
-
Das Mess-System arbeitet mit einem Rotlicht-Laser der Klasse 2. Bei
Lasereinrichtungen der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger,
kurzzeitiger Einwirkung der Laserstrahlung, d.h. bei Einwirkungsdauer
bis 0,25 s nicht gefährdet. Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen
deshalb ohne weitere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, wenn
sichergestellt ist, dass weder ein absichtliches Hineinschauen für die
Anwendung über längere Zeit als 0,25 s, noch wiederholtes
Hineinschauen in die Laserstrahlung bzw. spiegelnd reflektierte
Laserstrahlung erforderlich ist.
Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen
darf in der Regel nicht ausgegangen werden.
Daher sollte man bewusst die Augen schließen oder sich sofort
abwenden!
-
Das Mess-System ist so zu installieren, dass beim Betrieb nur eine
zufällige Bestrahlung von Personen möglich ist.
-
Die Laserstrahlung darf sich nur so weit erstrecken, wie es für die
Entfernungsmessung nötig ist. Der Strahl ist am Ende der
Nutzentfernung durch eine Zielfläche so zu begrenzen, dass eine
Gefährdung durch direkte oder diffuse Reflexion möglichst gering ist.
-
Soweit möglich sollte der unabgeschirmte Laserstrahl außerhalb des
Arbeits- und Verkehrsbereiches in einem möglichst kleinen, nicht
zugänglichen Bereich verlaufen, insbesondere ober- oder unterhalb
der Augenhöhe.
-
Laserschutzbedingungen gemäß
DIN EN 60825-1 in der neuesten Fassung beachten.
-
Es sind die geltenden gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen zum
Betrieb von Laseranlagen zu beachten.