Grundlegende Sicherheitshinweise
TR-Electronic GmbH 2011, All Rights Reserved
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TR - ELE - BA - DGB - 0022 - 04
02/08/2016
2.7 Organisatorische Maßnahmen
Das Benutzerhandbuch muss ständig am Einsatzort des Mess-Systems griffbereit
aufbewahrt werden.
Ergänzend zum Benutzerhandbuch sind allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu
beachten und müssen vermittelt werden.
Die jeweils gültigen nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen
und Erfordernisse müssen beachtet und vermittelt werden.
Der Betreiber hat die Verpflichtung, auf betriebliche Besonderheiten und
Anforderungen an das Personal hinzuweisen.
Das mit Tätigkeiten am Mess-System beauftragte Personal muss vor
Arbeitsbeginn
das
Benutzerhandbuch,
insbesondere
das
Kapitel
„Grundlegende Sicherheitshinweise“, gelesen und verstanden haben.
Das Typenschild, eventuell aufgeklebte Verbots- bzw. Hinweisschilder auf dem
Mess-System müssen stets in lesbarem Zustand erhalten werden.
Keine mechanische oder elektrische Veränderungen am Mess-System, außer
den in diesem Benutzerhandbuch ausdrücklich beschriebenen, vornehmen.
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller, oder einer vom Hersteller autorisierten
Stelle bzw. Person vorgenommen werden.
2.8 Personalauswahl und
–qualifikation; grundsätzliche Pflichten
Alle Arbeiten am Mess-System dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal
durchgeführt werden.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung
und Unterweisung sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen,
Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse, von dem
für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils
erforderlichen Tätigkeiten auszuführen, und dabei mögliche Gefahren erkennen
und vermeiden können.
Zur Definition von „Qualifiziertem Personal“ sind zusätzlich die Normen VDE
0105-100 und IEC 364 einzusehen (Bezugsquellen z.B. Beuth Verlag GmbH,
VDE-Verlag GmbH).
Klare Regelung der Verantwortlichkeiten für die Montage, Installation,
Inbetriebnahme und Bedienung festlegen. Beaufsichtigungspflicht bei zu
schulendem oder anzulernendem Personal !