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02/03/2016
TR - ECE - BA - DGB - 0089 - 04
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7.9.7.2 Messlänge in Schritten
Legt die
Gesamtschrittzahl
des Mess-Systems fest, bevor das Mess-System wieder
bei Null beginnt.
Untergrenze
16 Schritte
Obergrenze PNO CLASS 2 16 Bit
65536 Schritte
Obergrenze PNO CLASS 2 32 Bit
33554432 Schritte (25 Bit)
Default
16777216
Der tatsächlich einzugebende Obergrenzwert für die Messlänge in Schritten ist von
der Mess-System-Ausführung abhängig und kann nach untenstehender Formel
berechnet werden. Da der Wert "0" bereits als Schritt gezählt wird, ist der Endwert =
Messlänge in Schritten
– 1.
Messlänge in Schritten = Schritte pro Umdrehung * Anzahl der Umdrehungen
Zur Berechnung können die Parameter
Schritte/Umdr.
und
Anzahl Umdrehungen
vom Typenschild des Mess-Systems abgelesen werden.
Bei der Eingabe der Parametrierdaten ist darauf zu achten, dass die Parameter
"Messlänge in Schritten"
und
"Anzahl Schritte pro Umdrehung"
so gewählt
werden, dass der Quotient aus beiden Parametern eine Zweierpotenz ist.
Ist dies nicht gegeben, korrigiert das Mess-System die Messlänge in Schritten auf die
nächst kleinere Zweierpotenz in Umdrehungen. Die Anzahl Schritte pro Umdrehung
bleibt konstant.
Die neu errechnete Messlänge in Schritten kann über die erweiterte
Diagnoseinformation für CLASS 2 ausgelesen werden und ist immer kleiner als die
vorgegebene Messlänge. Es kann daher vorkommen, dass die tatsächlich benötigte
Gesamtschrittzahl unterschritten wird und das Mess-System vor Erreichen des
maximalen mechanischen Verfahrweges einen Nullübergang generiert.
Da sich die interne Absolutposition (vor Skalierung und Nullpunktsjustage) periodisch
nach 4096 Umdrehungen wiederholt, kommt es bei Anwendungen, bei denen die
Anzahl der Umdrehungen keine Zweierpotenz ist, und die immer endlos in dieselbe
Richtung fahren, zwangsläufig zu Verschiebungen.
Für derartige Anwendungen ist stets eine der TR-Konfigurationen
"TR-Mode Position"
bzw.
"TR-Mode PVelocity"
zu verwenden.