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Eine periodische Überprüfung der Produkte wird mindestens einmal im Jahr
durch eine qualifizierte oder sachkundige Person durchgeführt. Im Anschluß an
diese Prüfung muß das PSAgA Produkt schriftlich für den weiteren Gebrauch
dokumentiert werden
Lagerungs- und Transportvorschriften des Produktes müssen exakt, wie in der
Bedienungsanleitung spezifiziert, eingehalten werden.