Montage- und Betriebsanleitung
DE-6
G961.1 - 03/2012
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
Die TRACTEL Greifzug GmbH erklärt, dass die in dieser Anlei-
tung beschriebene Maschine den technischen Sicherheitsbe-
stimmungen entspricht, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens
in der Europäischen Union durch den Hersteller für die Ausrüs-
tung gelten.
Prüfberichte (Prüfzertifikate) sind dem Produkt beigefügt. In den
Prüfberichten sind die statischen und dynamischen Prüfungen im
Einzelnen beschrieben.
Der Anlagenhersteller/Betreiber ist dafür verantwortlich, dass
Winden mit mechanischer Hubkraftbegrenzung innerhalb der
gültigen Richtlinien und Normen und innerhalb der Anwendungs-
grenzen der Winde für den Einsatzfall ausgewählt und gegebe-
nenfalls eingestellt werden.
Die Inbetriebnahme der Maschine ist solange verboten, bis die
Maschine in welche diese eingebaut wird, als Ganzes den Be-
stimmungen der Richtlinie 2006/42/EG sowie dem entsprechen-
den nationalen Rechtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in
nationales Recht entspricht und die entsprechende Konformi-
tätserklärung ausgestellt ist.
Für Maschinen zum Heben von Lasten muss durch den Betreiber
oder Anlagenhersteller eine Risikobeurteilung gemäß Anhang I
der Richtlinie 2006/42/EG durchgeführt werden. EN 14492-1
muss bei der Anlagenplanung berücksichtigt werden.
Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse
Siehe '11 Vorhersehbarer Missbrauch' auf Seite 20.
Jede von den hier genannten Angaben abweichende Verwen-
dung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet die TRACTEL Greifzug GmbH nicht. Das Risiko
trägt allein der Betreiber. Zur bestimmungsgemäßen Verwen-
dung gehört auch das Beachten aller Hinweise aus dieser Anlei-
tung, insbesondere die Einhaltung der Montage- und Instandhal-
tungsvorschriften.
Einsatzbereich
Das Produkt ist für folgende Betriebsbedingungen geeignet:
y
Für Festeinbauten oder wechselnde Installationen
y
Für kurzfristigen Betrieb: Triebwerksgruppen siehe
Tabelle 1 auf Seite II (Fußnoten).
y
In Höhenlagen bis maximal 1000 m über NN
y
Zulässiger Temperaturbereich siehe Tabelle 1 auf Seite II
GEFAHR!
Gefahr von schweren Unfällen!
–
Der 24h-Betrieb ist verboten.
–
Der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist
verboten.
–
Der Einsatz in korrosiver Umgebung ist verboten.
1)
–
Der Einsatz in der Nähe von offenem Feuer oder in sehr
heißer Umgebung ist verboten.
–
Der Personentransport ist verboten!
1)
Korrosionsschutz gemäß Bestellspezifikation
Einbaubeispiel
Siehe Abb. 9.
Bauliche Voraussetzungen
Allgemeine Hinweise
Beachten Sie die Nutzlast, die auf Hebezeug, Umlenkrolle, An-
schlagmittel und Aufhängepunkt wirkt. Siehe
'4.9 Belastungsgrenzen' auf Seite 10.
Wenn die Last bauseitig nicht geführt werden kann, muss ein
drehungsarmes Seil mit Wirbelhaken oder Seilwirbel verwendet
werden. Wirbelhaken und Seilwirbel müssen sich unter Last frei
drehen können.
Seil, seilberührende Produkte und Anschlagmittel dürfen nicht
mit stark verschmutzenden Baumitteln, wie z. B. Beton, Epoxid-
harz oder sonstigen haftenden Materialien verunreinigt werden.
Schützen Sie die Produkte vor Verunreinigungen! In stark ver-
schmutzter Umgebung Bürstenvorsätze für die Seilreinigung
verwenden.
Anschlagpunkt, Aufhängepunkt
Die Auslegung der baulichen Einrichtungen zur Befestigung des
Produktes muss gemäß den gültigen Richtlinien und Normen
erfolgen (siehe '9.1 Richtlinien und Normen' auf Seite 11).
Bei der Auslegung der Aufhängekonstruktion muss die Gesamt-
Hängelast für den Anwendungsfall berücksichtigt werden. Die
Gesamt-Hängelast ist die auf die Aufhängung einwirkende stati-
sche Last, die sich aus der Nutzlast, dem Eigengewicht des
Lastaufnahmemittels, der Zusatzausrüstung, den Drahtseilen
und den Steuer- und Anschlusskabeln zusammensetzt.
Ggf. muss ein Prüfbericht beigefügt werden, in dem die stati-
schen und dynamischen Prüfungen im Einzelnen beschrieben
sind.
Fahrweg
Bei Hebevorgängen muss der Fahrweg mit einem oder mehreren
Endschaltern begrenzt sein, so dass die Aufwärtsfahrt und/oder
Abwärtsfahrt gestoppt wird.
Der Betreiber oder Anlagenhersteller muss unter Berücksichti-
gung seiner Risikobeurteilung die Bauform und den Anbringung-
sort der Endschalter festlegen.
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