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6. GARANTIEVERPFLICHTUNGEN
6.1.
Das Herstellerwerk gewährleistet für das Gerät die Über-
einstimmung mit den technischen Anforderungen unter der
Einhaltung von Betriebs-, Transport- und Lagerbedingungen.
6.2.
Die Benutzungsdauer beträgt 5 Jahre.
Bei der Einhaltung der Betriebsbedingungen kann eine tat-
sächliche Benutzungsdauer die amtlich festgelegte Benut-
zungsdauer wesentlich überschreiten.
6.3.
Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab dem Verkaufsda-
tum.
6.4.
Der Käufer prüft die Komplettheit und das Aussehen des
Geräts bei der Wareaufnahme in der Gegenwart vom Verkäu-
fer. Die Ansprüche an die Komplettheit und das Aussehen nach
dem Verkauf werden nicht angenommen.
6.5.
Im Fall der während der Garantiefrist festgestellten Män-
gel ist der Verkäufer (Hersteller) verpflichtet die von dem Ver-
braucherschutzgesetz vorgesehenen Anforderungen des Käu-
fers zufriedenzustellen. Der Verkäufer (Hersteller) oder eine
ausführende Organisation mit vertraglichen Funktionen des
Verkäufers (Herstellers) übernimmt keine Verantwortung für
etliche Mängel, falls sie nach der Übergabe an den Käufer in-
folge unten genannter Punkte entstanden sind:
1) Verletzungen durch den Käufer der in der vorliegenden Be-
dienungsanleitung aufgeführten Transport-, Lager- und In-
standhaltungsbedingungen;
2) Handlung der Dritten;
3) Umstände höherer Gewalt.
Summary of Contents for DENAS-Applicator
Page 3: ...ЧАСТЬ 1 Технический паспорт ...
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Page 15: ...ЧАСТЬ 2 Инструкция по применению ...
Page 23: ...PART 1 Technical Passport ...
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Page 35: ...PART 2 Application Instruction ...
Page 43: ...TEIL 1 Technische Kennkarte ...
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Page 55: ...TEIL 2 Gebrauchsanweisung ...
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