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Besondere Einbauhinweise
Die Heizung ist nur mit Dachkamin zulässig. Bei Betrieb
der Heizung während der Fahrt ist unbedingt der Ka-
minaufsatz T3
(Art.-Nr. 30700-03)
erforderlich,
der frei im
Luftstrom liegen muss. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine
Kaminverlängerung AKV (Art.-Nr. 30010-20800) einzubauen.
Diese muss mit einer Schraube gesichert werden.
Der Reisemobilhersteller bzw. Heizungseinbauer muss die
Kombination von Kaminaufsatz und ggf. Verlängerungen bei
den einzelnen Auslieferungszuständen der Fahrzeuge durch
Versuchsfahrten ermitteln und ggf. mit Truma abstimmen. Ab-
hängig vom Fahrzeugtyp und von den Dachaufbauten kann der
Kaminaufsatz T1 (Art.-Nr. 30700-01) oder T2 (Art.-Nr. 30700-02)
erforderlich sein.
Dachaufbauten sowie verstautes Gepäck im Umkreis des
Abgaskamins stören die Funktion der Heizung, insbesondere
während der Fahrt.
Die Flamme kann dadurch zurück-
brennen und Schäden an der Heizung und am Fahrzeug
verursachen.
In diesen Fällen müssen weitere Kaminverlän-
gerungen verwendet werden, so dass der Kaminaufsatz min-
destens 10 cm über die Gegenstände hinausragt. Bei Nicht-
beachtung dieser Hinweise besteht kein Garantieanspruch für
entstandene Schäden an der Heizung und am Fahrzeug.
Allgemeine Hinweise
1. Wird der Fahrzeugboden mit
Unterbodenschutz
versehen,
müssen alle unter dem Wagen befindlichen Heizungsteile
abgedeckt werden, damit der entstehende Spritznebel nicht
zu Funktionsstörungen der Heizungsanlage führt. Nach Ab-
schluss der Arbeiten Abdeckungen wieder entfernen.
2. Falls beim Einbau
Frischluft-Ansaugöffnungen
ange-
bracht werden, müssen diese so angeordnet sein, dass keine
verunreinigte Luft (Abgase, Benzin- oder Öldämpfe) ins Fahr-
zeuginnere gelangen kann.
3. In Sonderfällen kann es zum
Eindringen von Staub
usw.
kommen. Für diese Fälle empfehlen wir den Einbau eines
Dichtungssatzes
S 3002 (P): Art.-Nr. 30030-89800
S 5002:
Art.-Nr. 30050-32700.